01.07.2003


Großer Lauschangriff vor dem BVerfG

Die Altliberalen Hirsch, Baum und Leutheusser-Schnarrenberger haben den "Großen Lauschangriff", also die akustische Wohnraumüberwachung, vor das Bundesverfassungsgericht gebracht. Begründung: derartige Eingriffe in die Privatsphäre sind Kennzeichen totalitärer Staaten. Bosbach von der CDU will dagegen in die andere Richtung. Um die aufgezeichneten Stimmen auch den entsprechenden Personen zuordnen zu können soll jetzt auch die optische Wohnraumüberwachung legalisiert werden. Vor Mißbrauch schütze der Richtervorbehalt. Wie sehr grundrechtsschützend dieser ist, haben die Professoren Gusy und Backes hinsichtlich der Telefonüberwachung schon in einer Studie feststellen können: So gut wie gar nicht. Aber das ficht Bosbach bestimmt nicht an.