20.04.2005


Großer Strafsenat zum Deal im Strafprozess

Die Verständigung, das Rechtsgespräch oder der Deal im Strafprozess ist in der deutschen Strafprozessordnung nicht vorgesehen. Seit einigen Jahrzehnten werden sie aber gleichwohl auch hier praktiziert. So gibt es Wirtschaftsstrafkammern, die sich rühmen, seit Jahren keinen "klassischen" Strafprozess mehr durchgeführt zu haben, den übrigens - Umfragen entsprechend - die breite Öffentlichkeit nach wie vor als die Realität in unseren Gerichtssälen ansieht. Dies mag an entsprechenden Gerichtsshows im Fernsehen liegen, die in aller Regel konfrontativ angelegt sind, oder eben auch (positiv interpretiert) daran, dass die Suche nach der materiellen Wahrheit, die nicht durch Geständnisse sowie Rechtsmittelverzicht abgekürzt wird, Kern unserer Strafprozessordnung ist.
Nunmehr versucht der Große Senat für Strafsachen an den "Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung", wie er selbst hervorhebt, Gesetz und Praxis zu harmonisieren. Ein nahezug auswegloses Unterfangen, wenn man sich vor Augen hält, was die einen Deal tragenden Mechanismen sind, die Arbeitserleichterung, ökonomische und auch psychologische Asprekte betreffen. Die Praxis wird bei jedem Versuch der Bändigung der Absprachen weitere Auswege beschreiten, und selbst eine Änderung der Strafprozessordnung wäre weitgehend machtlos, würde sie eben die realen Handlungsmechanismen nicht in den Blick nehmen.