10.01.2005


Hochschullehrer gegen Brechmittelvergabe bei Kleindealern - Dokumentation

Erklärung von WissenschaftlerInnen der Universitäten Bremen, Hamburg und Oldenburg zum Bremer „Brechmittel-Skandal“


Am 27.12.2004 fiel ein mutmaßlicher „Drogendealer“ ins Koma, nachdem die Bremer Polizei ihm Brechmittel verabreicht hatte. Laut Notarzt und dessen Anwalt wurde dem Betroffenen so viel Wasser eingeflößt, dass die Diagnose auf „Ertrinken“ lautete. Der Hirntod sei noch an Ort und Stelle eingetreten.
Die Vergabe von Brechmitteln zur polizeilichen Sicherung von Beweismitteln hatte bereits 2001 in Hamburg zu einem Todesfall geführt. Die Bremer Ärztekammer weist diese Methode seit Jahren als medizinisch nicht vertretbar zurück, der Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund (Frank U. Montgomery), hält den Brechmitteleinsatz in der taz-nord (bremen) vom 6.1.05 für medizinisch nicht indiziert, 2002 unterstrich auch der Deutsche Ärztetag seine „kritische Haltung“ gegenüber der Vergabe von Brechmitteln, das Oberlandesgericht Frankfurt bezeichnete die Praxis 1996 als Verletzung der Menschenwürde und der körperlichen Unversehrtheit und Amnesty International schließlich nennt den Brechmitteleinsatz „grausam, unmenschlich und erniedrigend“. Dennoch wird diese Praxis in Bremen und anderswo seit Jahren angewandt.
Der Bremer Innensenator Röwekamp behauptete noch eine Woche nach dem Vorfall, der Betroffene sei auf dem Wege der Besserung, und er behauptete, das Vorgehen sei gegen solche „Schwerverbrecher“ gerechtfertigt. In „80% der Fälle“ würden Beweismittel zu Tage gefördert und bei jährlich Hundert Fällen in Bremen sei nie etwas passiert. Herr Röwekamp rechtfertigt damit eine „grausame, unmenschliche und erniedrigende“ Behandlung von Verdächtigen zur eventuellen Sicherung von wenigen Gramm illegaler Substanzen. Spätestens seit dem Vorfall in Hamburg 2001 muss klar sein, dass die Polizei beim gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln bewusst den Tod der Betroffenen in Kauf nimmt.
Die Verdächtigten pauschal als „Schwerverbrecher“ zu titulieren bedeutet, die rechtsstaatlich normierte Unschuldsvermutung zu ignorieren, denn – wie der Senator selbst sagt – finden sich bei jedem Fünften keine Beweismittel. Überdies verkennt eine solche Titulierung den sozialen Kontext der infrage stehenden Handlungen: Verdächtigt werden in der Regel „Kleindealer“, die nur eine ohnehin bestehende Nachfrage nach den inkriminierten Substanzen bedienen. Die Rechtfertigung der polizeilichen Praxis mit dem Hinweis auf „Schwerverbrecher“ soll offenbar den Anschein erwecken, das Gebot der Verhältnismäßigkeit sei gewahrt. Die Äußerung des Senators Röwekamp, der Betroffene hätte sich den Schaden „selbst zuzuschreiben“, erinnert dabei stark an die jüngste deutsche Folterdebatte. Kein noch so schweres „Verbrechen“ allerdings, so hatte dabei vor kurzem das Frankfurter Landgericht im Fall Daschner entschieden, rechtfertigt die Misshandlung von Personen im Polizeigewahrsam – zu welchem Zwecke auch immer.
Die UnterzeichnerInnen bezeichnen diese Praxis und die verbalen Rechtfertigungen als menschenverachtend und fordern die sofortige und dauerhafte Einstellung jeglicher Brechmittelvergabe.

UnterzeicherInnen in alphabetischer Reihenfolge:
Prof. Dr. Jürgen Blandow, Universität Bremen, Fachbereich 11: Human- und Gesundheitswissenschaften

Prof. Dr. Lorenz Böllinger, Universität Bremen, Fachbereich 06: Rechtswissenschaften

Prof. Dr. Johannes Feest, Universität Bremen, Fachbereich 06: Rechtswissenschaften

Dipl. jur. Andrea Kemper, Universität Bremen, Fachbereich 06: Rechtswissenschaften

Dipl. Soz.wiss. Birgitta Kolte, Bremer Institut für Drogenforschung (BISDRO)

PD Dr. Reinhard Kreissl, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Soziologie, AG Devianz

Prof. Dr. Dr. Rüdiger Lautmann, Universität Bremen, Fachbereich 8, Institut für Soziologie

Dr. Werner Lehne, Universität Hamburg, Institut für Kriminologische Sozialforschung

Dr. Bettina Paul, Universität Hamburg, Institut für Kriminologische Sozialforschung
Prof. Dr. Helge Peters, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Soziologie, AG Devianz

Dr. Helmut Pollähne, Universität Bremen, Fachbereich 06: Rechtswissenschaften

Prof. Dr. Stephan Quensel, Universität Bremen, Bremer Institut für Drogenforschung (BISDRO)
Dipl. Soz.wiss. Kerstin Ratzke, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Fakultät I, AG Devianz

Prof. Dr. Fritz Sack, Universität Hamburg, Institut für Kriminologische Sozialforschung
Prof. Dr. Sebastian Scheerer, Universität Hamburg, Institut für Kriminologische Sozialforschung

PD Dr. Henning Schmidt-Semisch, Universität Bremen, Fachbereich 11: Human- und Gesundheitswissenschaften
Prof. Dr. Karl F. Schumann, Universität Bremen, Fachbereich 06: Rechtswissenschaften
Prof. Dr. Klaus Sieveking, Universität Bremen, Fachbereich 11: Human- und Gesundheitswissenschaften
PD Dr. Heino Stöver, Universität Bremen, Bremer Institut für Drogenforschung (BISDRO)
Dr. Jan Wehrheim, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Soziologie, AG Devianz