21.10.2021


Im Visier

Wenn es um Exportschlager aus der DDR geht, geraten wir mittlerweile ein wenig ins Grübeln. Nudossi, Halloren Kugeln und der grüne Pfeil fallen uns natürlich ein, aber was noch? Hansa und Dynamo wurden ja nicht exportiert, halten sich aber immerhin ebenso hartnäckig wie Kristin Otto und der große Gegenspieler von Hans-Georg Maaßen, Volksheld Frank Ullrich.

Wir möchten noch bescheiden auf die Videoüberwachung verweisen, die für Deutschland in Leipzig und Ost-Berlin ihren Ausgangspunkt nahm. 

https://strafrecht-online.org/spon-vue-fotos

Als hätte es die Stasi nie gegeben, erfreut sich diese Form der Überwachung mittlerweile deutschlandweit allergrößter Beliebtheit. Und auch die Parteiprogramme setzen ganz überwiegend auf diesen Tausendsassa im Dienste der Kriminalitätsbekämpfung, des Sicherheitsgefühls und der Aufklärung, jedenfalls dann, wenn es sich um eine intelligente Videoüberwachung handelt. Da ist auch die FDP dabei, deren Chef sich die Augen beim nächtlichen Grübeln über Innovationen verdirbt. Die Grünen zieren sich zwar ein wenig, machen aber etwa in Baden-Württemberg über ihre Sicherheitspartnerschaften munter bei der Videoüberwachung mit. So harren beispielsweise die kostspielig angeschafften und bereits seit vielen Monaten installierten Kameras in Freiburg ungeduldig mit den Füßen, auf dass sie sich endlich auf Verbrecherjagd begeben dürfen. Gäbe es doch nur genügende von diesen Schurken!

https://strafrecht-online.org/swr-fr-vue

Lediglich die Linken zeigen sich wieder einmal mäkelig, so als hätten sie als einzige die durchgehend verheerenden empirischen Befunde auf allen drei Spielwiesen gelesen, auf denen die Videoüberwachung vorgeblich reüssieren soll. 

Aber diese Videoüberwachung kann noch so viel mehr, beispielsweise „meist halb nackte, teilweise etwas schwabbelige junge Männer“ im Stadion ins Visier nehmen, die dort „trommeln, brüllen und grölen“, wie es das LG Köln plastisch beschreibt.

https://strafrecht-online.org/lto-fans-vue

Oder mithilfe einer Drohne Aufnahmen von einer „Fridays-for-Future“-Veranstaltung in Freiburg machen.

Das kleine Problem: Sowohl das Versammlungs- als auch das Polizeigesetz schwächeln bislang ein wenig, wenn es um die Königsdisziplin der anlasslosen Videoüberwachung geht. Fast bedauernd vermerkt das VG Freiburg, an der „Sinnhaftigkeit des Einsatzes polizeilicher Drohnen zur Lenkung und Steuerung von Versammlungen zum Schutz von Versammlungsteilnehmern sowie Dritter unterhalb der Gefahrenschwelle der §§ 12a, 19a VersammlG“ bestehe kein Zweifel. „Es fehle aber hierfür gegenwärtig an einer tauglichen (landes-)versammlungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage.“

https://strafrecht-online.org/vg-drohne

Uns hätte es eigentlich gereicht, wenn das Verwaltungsgericht das Recht angewendet hätte statt seinem Bedauern Ausdruck zu verleihen. So könnte man es durchaus hinterfragen, ob das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur „Steuerung und Lenkung“ tangiert werden sollte. Das wäre nicht einmal eine rechtspolitische Einschätzung, sondern eine schnöde verfassungsrechtliche Frage.

Auch im Stadion helfen – am Beispiel von Freiburg – weder Haus- und Stadionordnung noch „Polizeiverordnung der Stadt Freiburg im Breisgau zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ noch das Polizeigesetz des Landes weiter, wenn einfach mal die Kameras auf die Fans gerichtet werden. 

https://strafrecht-online.org/sc-stadion-vo

So verlangt § 44 PolG BW ein besonderes Gefährdungsrisiko, damit Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen zur Erkennung und Abwehr von Gefahren hergestellt werden dürfen. Dass im Stadion erfahrungsgemäß erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können, so die weitere Voraussetzung nach § 44 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, fällt auch deshalb schwer zu begründen, weil die erwähnten anderen Instrumentarien genau derartige Gefahren zu verhindern vermögen. Auch wenn zur Gefahrenprognose auf das vielgerühmte polizeiliche Erfahrungswissen abgestellt wird, reichen bloße Vermutungen reichen hierfür nicht aus.

Der Polizei werden diese Hürden ein Dorn im Auge sein und sie wird auf ihre Praxis bei den sog. gefährlichen Orten verweisen: Immer dann, wenn man ganz genau auf einen Ort und die üblichen Verdächtigen schaue, werde man schon was finden. So könne es doch auch im Stadion funktionieren!