02.02.2006


Kusch läuft mal wieder Amok

Dieses Mal ist das Jugendstrafrecht dran, das wegen hoher Rückfallquoten abgeschafft werden soll. Denn daran zeige sich, dass der erzieherische Anspruch des Jugendstrafrechts gescheitert sei. "StGB halbe, übernehmen Sie!" Rätseln darf man, welche Zwecke Kusch diesem nun zumisst. Offensichtlich streicht er den spezialpräventiven Aspekt und setzt auf Abschreckung und Vergeltung. Er hätte nur ein paar Schritte weiter zu den Kriminologen (auch) in HH gehen sollen, um zu erfahren, woran in aller Regel die Jugenddelinquenz liegt und wohin sie sich entwickelt, wie es mit der abschreckenden Wirkung des Strafrechts bestellt ist und was die Vergeltung im Strafrecht zu suchen hat. Gerade in heutiger Zeit sollte man nicht daran denken, das Strafmündigkeitsalter zu senken, die besonderen Regeln für Heranwachsende oder gar das Jugendstrafrecht abzuschaffen, sondern Kinder und Jugend vor einem harten und nicht flexiblen Strafrecht weiter zu schützen, auch deshalb, weil sie heute zwar äußerlich eher einem Erwachsenen gleichen mögen, aber ihr sonstiger Entwicklungsprozess dem (glücklicherweise) nicht Schritt gehalten hat.