25.02.2005


Mündliche Verhandlung zum Europäischen Haftbefehl vor dem BVerfG

Die Europäisierung des Strafprozessrechts und des Strafrechts wird nicht von allen als eine mit Macht voranzutreibende und segensreiche Entwicklung angesehen. Denn es stehen in den nationalen Rechtsordnungen ausgebildete Freiheitssphären und Bürgerrechte auf dem Spiel. Am Vorzeigeobjekt "Europäischer Haftbefehl" kann dies an einem praktischen Fall nachvollzogen werden, der nunmehr vor dem BVerfG mündlich verhandelt wird. Die Projektgruppe "Ein Gesamtkonzept für europäische Strafrechtspflege", die zu einem Teil aus dem AE Corpus Juris hervorgegangen ist, wertet dies bereits als einen Erfolg.