23.04.2004


Mannesmann-Ankläger wollen zweite Chance

Die Ankläger im Mannesmann-Prozess wollen das Verfahren mit einem anderen Richter offenbar neu aufrollen und so die sich abzeichnenden Freisprüche verhindern. Nach Handelsblatt-Informationen will die Staatsanwaltschaft daher einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Brigitte Koppenhöfer stellen.

Um einen Grund zu finden, würden die Ankläger das Gericht mit einer Vielzahl neuer Beweisanträge überfluten, heißt es in Kreisen der Beteiligten. Allein am vergangenen Mittwoch stellten die Staatsanwälte sieben neue Beweisanträge, über die zum Teil voraussichtlich am nächsten Donnerstag entschieden wird.

„Wenn Richterin Koppenhöfer diese ablehnt, hätten die Staatsanwälte die Möglichkeit, die Ablehnung mit einer möglichen Befangenheit der Richterin zu begründen“, sagte der Bonner Rechtsanwalt Stefan Hiebl, derzeit Strafverteidiger im Kölner Müllskandal, dem Handelsblatt.

Sollte der Antrag gestellt werden, entscheidet in einem ersten Schritt Richterin Koppenhöfer mit ihrer Kammer, ob dieser Antrag zulässig ist. Geht das Gericht davon aus, dass der Befangenheitsantrag das Verfahren lediglich verzögern soll, lehnt die Kammer diesen Antrag ab. Hält das Gericht den Antrag dagegen für zulässig, müsste die Richterin eine dienstliche Äußerung zu dem Vorwurf abgeben. Über den Antrag selbst entscheidet dann Koppenhöfers Kammer – aber ohne ihre Mitwirkung. Im Falle des Erfolgs wäre das Verfahren beendet, würde aber von Koppenhöfers Kammer neu aufgenommen. An ihre Stelle träte dann einer der beisitzenden Richter.