09.07.2003


Polizisten schlagen zu - mit tödlicher Wirkung

In Köln stehen derzeit sechs Polizisten vor Gericht. Sie sind angeklagt wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Zumindest zwei von ihnen haben auf der Polizeiwache den an Händen und Füssen Gefesselten, der zuvor - höchstwahrscheinlich auch noch rechtswidrig – in Gewahrsam genommenen worden ist, auf den Kopf und in die Seite getreten und geschlagen. Das Opfer kollabierte, wurde im Krankenhaus zwar erfolgreich reanimiert, erlangte aber das Bewusstsein nicht wieder.

Fatal erscheint bereits das Vorgehen der Polizei, das zu der Ingewahrsamnahme des Opfers geführt hat. Lest euch den angehängten Artikel durch und versucht das Handeln der Polizei mit dem Polizeirecht in Einklang zu bringen. Es ist schon abenteuerlich den Grund der Ingewahrsamnahme faktisch darin zu sehen, dass sich das Opfer gegen die Ingewahrsamnahme gewehrt hat. Dass der „Störer“ deswegen zur Abrundung noch Pfefferspray und gezielte Faustschläge ins Gesicht - wie es heißt, um ihn ruhig zu stellen - "kassiert" hat, macht das Geschehen noch abstoßender. Die Grenze des Vorstellbaren ist schließlich erreicht, wenn der so "Verschleppte" auf der Polizeiwache verprügelt wird.

Gut zu wissen, dass dies auch andere Polizisten so sehen und so überhaupt den Fall zur Anzeige gebracht haben. Das nenne ich Courage.

Nachtrag: Alle sechs Polizisten sind vom Kölner Landgericht zu Bewährungsstrafen zwischen 12 udn 16 Monaten wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Und würden damit ihren Beamtenstatus verlieren. Die Verteidiger kündigten jedoch Rechtsmittel an.