13.09.2009


Rechtspolitische Amokläufe

Kurz vor der Wahl liegen mal wieder die Nerven blank. Anders sind die Reaktionen auf den Münchener S-Bahn-Fall nicht zu erklären. Rufen wir uns noch einmal mit schreckensgeweiteten Pupillen vor Augen, was Bayerns Justizministerin Merk (CSU) für logische Schlüsse in die Welt setzt:

18-jährige Straftäter müssten zwingend nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. "Es geht selbstverständlich auch um die Sühne für den Fall", erklärte Merk zur Begründung der Forderung. Zur Abschreckung mutmaßlicher Täter fordert Merk außerdem, die Videoüberwachung auch auf S-Bahnen auszudehnen.

Zunächst einmal: Ein Tatverdächtiger ist doch 17 Jahre, Frau Merk. Sollten wir dann das Erwachsenenstrafrecht nicht besser doch bei 16 Jahren ("zur Sicherheit") beginnen lassen, alle soliden empirischen Erkenntnisse zur Persönlichkeitsstruktur von jungen Menschen einfach mal beiseite lassend.

Ferner: Was die absoluten Straftheorien ("Sühne") in einer durch das GG strukturierten Gesellschaft zu suchen haben, weiß ich zumindest nicht. Es geht nicht "selbstverständlich" um Sühne, schon gar nicht im Jugend- und Heranwachsendenstrafrecht.

Schließlich: Unterstellen wir doch einmal die Existenz einer Videoüberwachungskamera im S-Bahn-Bereich, Frau Merk. Sind Sie wirklich sicher, dass gerade auch in diesem Fall irgendetwas anders gelaufen wäre?