14.10.2021


Reicht´s?

Voller Sorgen fragt die Badische Zeitung, unser staatlich zertifizierter Hofberichterstatter, wie effektiv der Freiburger Kommunale Ordnungsdienst (KOD) mit seiner reduzierten Besetzung von 14 Personen denn noch sei.

https://strafrecht-online.org/bz-kod-reduziert

So hat die Liste ihrer Aufgaben und Tätigkeiten einen derartig gewaltigen Umfang, dass selbst 19 Kräfte viel zu wenig erscheinen. Wir dürfen sie noch einmal aufzählen:

Der KOD muss der Polizei den Rücken freihalten und ist ein integraler Bestandteil des Sicherheitspaktes von Land und Stadt.

Falsch. Polizei und KOD haben diametral unterschiedliche Aufgabenbereiche. Der KOD hat sich insbesondere um die Polizei-Verordnung „zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten“ zu kümmern, bei der es um Lärm, nicht angeleinte Hunde und das Füttern von Tauben geht. Die Polizei wiederum sorgt für die öffentliche Sicherheit. Da hält keiner dem anderen den Rücken frei.

https://www.strafrecht-online.org/nl-2020-06-26 [S. 1 ff.]

Vor diesem Hintergrund dieser unterschiedlichen Wertigkeit der Tätigkeitsbereiche ist auch die Ausstattung des KOD mit Schlagstöcken vollkommen unverhältnismäßig, die eilig in Schnellkursen auf ihren Job vorbereitet werden.

Der KOD stärkt das fragile Sicherheitsgefühl der Freiburger Bevölkerung, das durch die Morde schweren Schaden genommen hat.

Falsch. Das Sicherheitsgefühl hat durch die Morde keinen schweren Schaden genommen, für das Sicherheitsgefühl sind ganz andere Umstände wie etwa die Sorge um die soziale Lage maßgeblich. So hat auch die Evaluation der Sicherheitspartnerschaft gezeigt, dass der KOD gerade nicht das Sicherheitsgefühl gestärkt hat.

Sicherheit und Sauberkeit sind wichtige Standortfaktoren. Einzelhandel und Gastronomie brauchen daher einen machtvollen KOD.

Irrelevant. Der KOD ist kein Instrument zur Stärkung des Mittelstandes. Setzt der Vollzugsdienst Vorstellungen einer „ordentlichen Stadt“ um, werden soziale Schieflagen und alternative Lebensformen schlicht verdrängt. Vor diesem Hintergrund ist jeder eingesparte Euro ein Gewinn, sofern er in entsprechende Angebote für die in den Augen der Ordnungshüter „anderen“ umgewidmet wird.

https://strafrecht-online.org/nl-2021-03-26 [S. 6 f.]

Nicht umsonst hat im Polizeirecht das Begriffspaar der „Sicherheit und Ordnung“ nach ganz überwiegender Ansicht ausgedient. Es geht allein noch um die öffentliche Sicherheit, die freilich mit aller Macht verteidigt wird. Über den KOD dürfen krude Ordnungsvorstellungen der Herrschenden nicht wieder eine Renaissance erfahren.

Fazit: Ja, es reicht. Es reicht mit den Behauptungen, ohne den KOD bleibe Freiburg eine in Furcht erstarrte Stadt, die dem Mob der Straße hilflos ausgeliefert sei. Wir pfeifen auf die Gurkenkönige.