06.10.2003


Schleichende Vorverurteilung

Der Beitrag beginnt angenehm zurückhaltend. Medien würden in Versuchung geraten, über einen hoch komplizierten Fall zu urteilen, ohne ihn so richtig zu kennen. In der Tat nervt dies ebenso wie der gar mit Sachverständigeninterviews untermauerte Hinweis auf Banalitäten: Wirtschaftsstrafverfahren seien kompliziert und mit Aktenstudium verbunden. Ach! Denn kommt Christoph Keese vom Spiegel aber gleich zur Sache: In einem Absatz schreibt er kurz nieder, was wirklich bei Mannesmann geschah. Herzlichen Glückwunsch. Und im nächsten Abschnitt soll es gar um Moral gehen: Sei es überhaupt möglich, dass Ackermann unbeschadet aus dem Verfahren herauskommen könne? Eine Person seines Ansehens müsse in jedem Fall massive Nachteile befürchten. In der Tat: The Process is the punishment. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Und dem besorgten Leser sei zur Beruhigung mitgeteilt, dass Ackermann bereits im Ermittlungsverfahren hochkarätig vertreten war und seine Verteidiger um dieses Risiko der Strafe durch das Verfahren - unabhängig vom Ausgang - wussten. Sie konnten aber eben die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht verhindern. Der Schluss des Artikels: Staatsanwälte und Richter sollten nun wenigstens schnell machen und sorgfältig arbeiten. Einverstanden, aber vielleicht auch gerade der vom Autor selbst beschriebenen Gefahr erliegend. Ist es absolut sicher, dass die Terminierung nicht auch wegen der Koordinierung der Termine zahlreicher Verteidiger und verschiedener Angeklagter schwierig ist? Ruhig bleiben, Christoph Keese.