22.10.2003


Sicherungsverwahrung vor dem BVerfG

Seit gestern wird die Sicherungsverwahrung vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Konkret geht es um eine Gesetzesänderung von 1998, nach denen "besonders gefährliche Straftäter" von nun an unbegrenzt, also auch lebenslänglich, in Sicherungsverwahrung gehalten werden können. Vorher galt eine Höchstgrenze von 10 Jahren. Klage erhoben haben Straftäter, die schon vor der Gesetzesänderung in Sicherungsverwahrung waren und sich darauf berufen, dass nachträglich die Strafe für begangenes Unrecht nicht erhöht werden darf. Damit ist aber zu entscheiden, ob es sich bei der Sicherungsverwahrung um eine Strafe, ein strafähnliches Institut oder um bloßes Gefahrenabwehrrecht handelt. Vor Gericht wurde die umstrittendste Institution des Strafgesetzbuches schon als "Zwitter" bezeichnet.