22.10.2004


Stiftung gegen staatsanwaltliche Willkür

Wie kann man staatsanwaltliche Ermittlungen als Beschuldigter (oder Verteidiger) kontrollieren, bevor es zur Hauptverhandlung kommt? Nur schwer, sagen Betroffene staatsanwaltlichen Ermittlungseifers und den Verteidigerrechten verpflichtete Juristen. Man ist der Willkür der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren ausgeliefert. So werden Ermittlungen mit einem Aufwand geführt, ohne dass der vorhandene Tatverdacht dies rechtfertigen würde. Telefonüberwachungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, im Extremfall U-Haft, ohne dass eine wirksame und effektive Kontrolle stattfindet (erinnert sei hier nur an die Studie von Backes und Gusy zum Richtervorbehalt). Der Beschuldigte wird kriminalisiert und kann sich nicht wehren, so die Gründer der Stiftung Pro Justitia, deren Aufgabe es sein soll, Beschuldigte im Ermittlungsverfahren gegen staatsanwaltliche Willkür zu schützen. Gründungsmitglieder sind neben der ehemailgen Justizminsterin Leuttheusser-Schnarrenberger der emeritierte Professor Backes, der die staatsanwaltliche Arbeit wissenschaftlich untersuchen will, Ex- Verfassungsrichter Mahrenholz und Rechtsanwalt Keller.
Ein Thema, das auch vermehrt in der juristischen Ausbildung Berücksichtigung finden sollte.