20.04.2005


Tätigkeitsbericht 2003/2004 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Vielleicht eine gute Gelegenheit, sich in die Diskussion einzuklinken? Allein ein Scrollen durch das Inhaltsverzeichnis lässt einen erahnen, dass das Petitum des Datenschutzbeauftragten dringlicher denn je ist, den Gegenstand seiner Tätigkeit ernster zu nehmen. Schaar führt die paradoxe Argumentationsstruktur an, gegen die auch er permanent zu kämpfen hat: Bei bestimmten Maßnahmen werde argumentiert, dass diese wegen der geringen Nutzung ausgeweitet werden könnten, bei hoher Nutzung werde argumentiert, dass dies die Bedeutung der Maßnahme belege.