08.11.2004


Telefonüberwachung vor dem faktischen Aus?

Der Süden ist doch immer für eine Überraschung gut. Dort hat doch tatsächlich ein AG eine Telefonüberwachung nicht anordnen wollen. Der routinemäßig Gang zum Landgericht Ulm seitens der Ermittler (Motto: Das AG zickt, wir brauchen die TÜ, sonst kommen wir nicht weiter) brachte dann die Überraschung: Abhören ja, aber nur unter den engen Voraussetzungen der Kriterien, die für den großen Lauschangriff ( = technische Wohnraumüberwachung)aufgestellt worden sind. Was nun - liebe Ermittler? Bundesweite Alarmstimmung dürfte wohl die treffendste Beschreibung sein. Der BKA Präsident : Wir haben bei der Strafverfolgung ein echtes Problem. Ja, so kann man es auch nennen, wenn rechtsstaatliche Prinzipien auf einmal beachtlich werden.

Nochmals, der große Lauschangriff war nie groß in Mode. Es wird zwar von den Ermittlern kräftig über das Urteil des BVerfG geschimpft. Aber ehrlicherweise werden auch sie zugeben müssen: diese Überwachungsmaßnahme hat per se einen so hohen personalen und technischen Aufwand, dass die nunmehrigen Kriterien des BVerfG nur in wenigen Fällen Auswirkungen auf den kriminalistischen Alltag haben. Anders aber bei der geradezu zur Standardmaßnahme mutierten Telefonüberwachung. Hier wird so oft so viel angeordnet - in diesem Bereich können rechtsstaatliche Prinzipien wirklich schmerzen. Hat es nicht schon ausgereicht, dass der diesbezügliche Richtervorbehalt sowohl von MPI als auch von Backes/Gusy als Leerlauf eingestuft worden ist?

Die Frage ist gestellt: Quo vadis TÜ?