30.06.2004


Telefonieren zu dritt.

Die Anzahl der Telefonüberwachungen nach StPO sind im Jahre 2003 weiter gestiegen. Dies teilte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mit. So sind mit 24.441 Anordnungen 12 Prozent mehr Telefongespräche mitgehört worden als im Jahre 2002.

Im Vergleich zu 1995 ist sogar eine Steigerung von 400 Prozent auszumachen. Hierbei müssen natürlich die gesetzlichen Änderungen berücksichtigt werden. Doch all die Erweiterungen erreichen ihr Ziel, weswegen die TÜ ausgebaut worden ist, nicht. Deswegen und wegen der teilweise ohnehin fehlenden Verhältnismäßigkeit von potentieller Straftat und Überwachung ist der Forderung der Datenschützer, den eine Überwachung erlaubenden Straftatenkatalog des 100 a StPO wieder zu reduzieren, nur zuzustimmen.

Auch darf nicht vergessen werden, dass ein Großteil der Telefonüberwachung rechtswidrig sein dürfte. Der den Rechtsschutz gewährende Richtervorbehalt jedenfalls ist weitgehend wirkungslos, wie die Gutachten von MPI/Freiburg und Gusy/Bielefeld belegen.

Und es sei noch daran erinnert, dass neben der Telefonüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung auch die Polizeigesetze (Bund und Land) und die Gesetze der Nachrichtendienste Telefonüberwachungen erlauben. Die tatsächliche Zahl der TÜs liegt also deutlich über der hier genannten Zahl von 24.441.

In diesem Sinne

Ruf doch mal an!