15.07.2003


Thüringer Polizeiskandal - gibt es auch dort keine Rechtsstaatlichkeit?

Gestern verurteilte das Amtsgericht Hamburg drei Thüringer Polizisten, die auf zwei Hamburger Kollegen in Zivil einschlugen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wird das Urteil rechtskräftig, verlieren die Polizisten damit Ihren Beamtenstatus und werden aus dem Polizeidienst entlassen (§ 45 StGB). Offensichtlich haben also die Hamburger Kollegen die Thüringer Kollegen angezeigt. Dagegen funktioniert der "Korpsgeist" noch in Thüringen. Die Angeklagten waren von ihrer Leitung unter Druck gesetzt worden, keine Geständnisse abzulegen. Zudem geht das Amtsgericht Hamburg davon aus, dass ein Vorgesetzter vor Gericht gelogen hat. Gegen ihn wird jetzt wegen Falschaussage und versuchter Strafvereitelung ermittelt.