24.03.2005


Transparenz der BürgerInnen

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch mehrere Eilanträge abgelehnt, die sich gegen die neue Regelung über den Zugriff auf Kontoinformationen wandten. Ab 1. April tritt das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft. Der Kampf gegen die sog. Ökonomische Kriminalität hat dadurch neue und effiziente Werkzeuge gewonnen. Die Finanzämter, Sozialämter, BAföG-Stellen und Arbeitsagenturen werden Zugriff auf Informationen des Kontoinhabers erlangen. Dabei erfahren sie neben Namen, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers auch die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge, sowie wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist.

Selbstverständlich erklären die Regierung und das BVerfG, dass die Abfragen nur bei einem begründeten Verdacht durchgeführt werden können. Dies erweckt aber Bedenken, ob dadurch die Bürger vor einem missbräuchlichen Zugriff geschützt werden können. Die in der Vergangenheit etwa zur Telefonüberwachung durchgeführten empirischen Untersuchungen zeigen, dass die normativen Voraussetzungen häufig nicht ernst genommen werden. Die Mentalität entspricht der in vielen anderen Bereichen: Alle Bürger sind potenzielle Steuerhinterzieher oder Sozialversicherungsmissbraucher, daher sollen die Behörden in der Lage sein, auch jeden Verdächtigen zu überprüfen.

Das Strafverfolgungssystem erreicht damit wieder einmal ein neues Niveau: Wir brauchen nicht mehr die Polizei, die ermittelt, und den Richter, der die Zulässigkeit eines Eingriffs in Grundrechte überprüft, das machen die Behörden nun in Eigenregie.