20.01.2006


Unterschiedliche Praxis der StAen

Wie gestern in Monitor berichtet, ist es nach Ansicht der StA Ulm legal, wenn ein großes Pharma-Unternehmen wie ratiopharm Umsatzvergütungen für Ärzte ausschüttet, wenn diese zu einem großen Teil oder sogar vollständig Medikamtene aus ihrem Hause verschreiben. Diese Praxis gehe sogar soweit, dass es dem Apotheker durch einen Vermerk auf dem Rezept unmöglich gemacht wird, gleich wirksame, aber billigere Medikamente abzugeben. Dass dies seit Jahren von den Gerichten, insbes. dem BGH, anders gesehen wird und auch in der unserer Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht von uns Strafbarkeiten wegen Untreue und Betrug untersucht und bejaht werden, ist offensichtlich nicht bis Ulm gelangt.