07.04.2004


Verfassungsschutz beobachtet Landtagsabgeordnete

Der Sächsische Verfassungsschutz beobachtet Abgeordnete des Sächsischen Landtages. Diese - bereits seit längere Zeit geäußerte - Vermutung wurde der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags nun durch (den Verfassungsschutz und) das Innenministerium bestätigt. Eine Problematik ist unter anderem darin zu sehen, dass Abgeordnete - auch und gerade die der Opposition - die Regierung und die Exekutive kontrollieren sollen. In Sachsen läuft die Kontrolle aber auch anders herum. Schließlich wird die Sächsische Landesregierung von den Beobachtungen des Verfassungsschutzes unterrichtet, weiß also über ihre Kontrolleure - Abgeordnete der Opposition - Bescheid. Nicht nur sprachlich sondern auch inhaltlich verwirrend kann gesagt werden: Die Kontrolleure sind eigentlich Kontrollierte oder noch deutlicher: Diejenigen, die von den Abgeordneten (Kontrolleure) kontrolliert werden sollen (Exekutive und Regierung), kontrollieren ihrerseits die Kontrolleure (Abgeordnete). Es wird behauptet, eine detaillierte Bewertung sei nur dann möglich, wenn man über die Art, Quantität und Qualität der gesamelten Informationen weiß. Doch da liegt nun ein weiteres Problem: Die einen wollen es nicht sagen, die anderen dürfen es nicht sagen. Mehr dazu in unserem Newsletter, welcher im übrigen bereits morgen erscheint.