22.02.2005


Volksverhetzung bekommt ein neues Rechtsgut

Die vorgeschlagene Erweiterung des Straftatbestandes war auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen (wir berichteten). Jetzt soll ihm einfach ein neues Rechtsgut zugesellt werden, nämlich die Menschenwürde. Während es ursprünglich um den sog. öffentlichen Frieden ging (in meinen Augen ein Scheinrechtsgut), nicht übrigens um die öffentliche Sicherheit und Ordnung (wie die Berliner Zeitung verräterischerweise schreibt), soll nun noch die Menschenwürde als Rechtsgut hinzugefügt werden: "... der unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft begangene Menschenrechtsverletzungen billigt oder verherrlicht und dadurch die Menschenwürde der Opfer verletzt." Sobald der Gesetzeswortlaut im Detail bekannt ist, wird analysiert werden können, ob hier nicht lediglich eine Scheinlegitimation durch eine weitere ersetzt wurde.