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Verwirrte Gestalten
Sofern Sie fragen sollten, ob es nicht ein bisschen genauer gehe, von diesen Typen gebe es gar viele, möchten wir heute mal Ihren Blick auf den neuen Staatssekretär Roland Philippi im Hause von Wissenschaftsministerin Stark-Watzinger lenken. Denn Sabine Döring war wegen ihres Umgangs mit propalästinensischen Protesten an Berliner Hochschulen hastig in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.
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Wir hatten im letzten Newsletter darüber berichtet, dass eine Anordnung um hausinterne Prüfung im Ministerium herumgeisterte, ob den kritischen Hochschullehrenden nicht Fördermittel gestrichen werden könnten.
https://strafrecht-online.org/nl-2024-06-14 [I.]
Nach dem Prinzip „Ober sticht Unter“ bewies die Ministerin Führungsstärke und schob ihrer damaligen Staatsministerin diese Anordnung in die Schuhe. Aber nicht nur das: Zugleich wurde ihr versagt, öffentlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, und für den Fall eines Verstoßes Disziplinarmaßnahmen angedroht. Deswegen hat Döring beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht.
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Aber nicht nur das, nunmehr zum Zweiten: Damit alles schön intern bleibt, weigert sich das Ministerium nunmehr, die Chatnachrichten freizugeben, die sich Mitglieder der Leitungsebene in dieser Angelegenheit geschrieben haben. Ein von Arne Semsrott von „Frag den Staat“ formulierter Antrag auf Informationszugang wurde abschlägig beschieden. Die verwegene Begründung: Bei den erbetenen Nachrichten handele sich um keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 Nr. 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz). Private oder nicht mit amtlicher Tätigkeit zusammenhängende Informationen würden ebenso wenig erfasst wie Chatnachrichten, die der informellen, persönlichen Kommunikation dienten. Sie seien nicht aktenrelevant.
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Sofern Sie nunmehr verwundert fragen, was denn der neue Staatssekretär mit den verwirrten Gestalten zu tun habe, Sie selbst würden sich nach dieser Begründung aus dem Wissenschaftsministerium ohne jeden Zweifel selbst dieser Kaste zurechnen wollen, sei dieser Nebenschauplatz kurz aufgegriffen. So soll Roland Philippi den Stein des Anstoßes durchaus auch von Ministerin Stark-Watzinger, nämlich die ärgerlich kritischen Hochschullehrer:innen, als „verwirrte Gestalten“ bezeichnet haben.
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Aber zurück zum verwirrenden Begründungsversuch des Ministeriums, der so rein gar nichts mit dem zu tun hat, wie Wissenschaft agieren sollte: Uns interessieren Tippspiele oder Ähnliches in der Tat nicht und wir gehen überdies voller naiver Zuversicht davon aus, dass amtsfremde Ablenkungen nur am Institut für Kriminologie zu Hause sind.
Aber uns leuchtet nicht ein, warum Chatnachrichten keine amtliche Relevanz entfalten. Wenn sie eine amtliche Information vorbereiten sollen, kann es doch nur um amtliche Belange gehen. Offensichtlich werden sie kurzerhand Notizen zugeordnet, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen (§ 2 Nr. 1 S. 2 IFG). Damit wären aber im vorliegenden Fall vermutlich alle Informationsquellen gesperrt, die Auskunft über eine Beteiligung der Ministerin selbst an der Anordnung geben könnten.
In jedem Falle würde es dem Grundgedanken des IFG in eklatanter Weise widersprechen, gerade dem Staat die Definitionsmacht über den Charakter der Aktenrelevanz zuzubilligen.
Auch hierüber werden nunmehr Gerichte entscheiden. Möge der sog. Hängebeschluss des VG Köln Wirksamkeit entfalten, wonach keinerlei Nachrichten „zur Sicherheit“ gelöscht werden dürfen. Ganz so sicher sind wir uns da leider nicht.