31.10.2025


Ganz schön gruselig

Ist denn schon Halloween? Aber sicher doch, und in einer Woche ist noch lange nicht Schluss. In Baden-Württemberg wird sich die Phase bis zur Landtagswahl am 8. März 2026 ziehen. Und wenn den derzeitigen Prognosen zu trauen ist, noch weit darüber hinaus.

Was den derzeitigen Ministerpräsidenten und seine Partei derzeit so umtreibt, bleibt weitgehend dunkel: Haben sie bereits aufgegeben und sich Strobl und Hagel unterworfen? Glauben sie ernsthaft, mit einer Politik der CDU im nächsten Jahr doch noch ein paar Stimmen mehr abgrasen zu können? Oder – durchaus möglich – bestehen im Geiste zwischen den Realo-Grünen und der CDU gar keine gravierenden Unterschiede?

Wir dürfen einige jüngere Fratzen aus dem aktuellen Gruselkabinett benennen:

Wer Tolkiens „Herr der Ringe“ liebt, dem schwant bei Palantir und damit Saurons Überwachungs- und Spionagekugel bereits Böses. Und auch alle anderen werden erschrocken zusammenzucken, wenn sie an dieses in den USA entwickelte Suchprogramm denken, dessen Algorithmen bei der Kombination verschiedenster potenzieller Verdachtsmomente die Polizei mit Sicherheit nicht durchschauen wird. Wie bei einer solchen Melange das Zweckbindungsgebot als eine Grundfeste des Datenschutzrechts aufrechterhalten werden soll, wird nicht einmal der ansonsten nie um eine Erklärung verlegene Palantir-Mitgründer Peter Thiel so recht erklären können. Wird ihm übergeordneter Ziele wegen auch egal sein.

https://strafrecht-online.org/gesetzentwurf-palantir

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Aber dies ist beileibe nicht die einzige Baustelle des Datenschutzes. Auch die Fratze der Videoüberwachung darf im jüngsten Gruselkabinett nicht fehlen.

So sollen über eine Änderung des Datenschutzgesetzes Aufzeichnungen im öffentlichen Raum, etwa von sicherheitsrechtlich relevanten Einrichtungen, Dienstgebäuden oder Verkehrsmitteln, erleichtert und die Speicherfrist für Aufnahmen auf zwei Monate verlängert werden.

https://strafrecht-online.org/datenschutzgesetz

Damit aber nicht genug: Auch wenn jeder empirisch valide Nachweis hinsichtlich positiver Effekte bei den selbstbewusst ausgerufenen drei Zielen der Videoüberwachung – Steigerung der Abschreckung, Verbesserung des Sicherheitsgefühls und Beförderung der Aufklärung – fehlt, sollen deren ohnehin schon wackeligen gesetzlichen Kautelen weiter geschleift werden. „Wir wollen das Polizeigesetz so ändern, dass unsere Kommunen überall dort, wo sie es für notwendig halten, KI-gestützte Videoüberwachung einsetzen können“, so CDU-Landes- und Fraktionschef Manuel Hagel. Wir gehen einmal fest davon aus, dass die ebenso zahnlosen wie handzahmen Grünen auch hier mitziehen werden.

https://strafrecht-online.org/zeit-hagel

Und wir sind uns sicher, dass nach der Umsetzung die Polizei als kriminologische Instanz über ihre Pseudo-Evaluationen schon dafür sorgen wird, diesen weiteren unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte als großen Erfolg für die Sicherheit zu verkaufen.

Wenn wir bei unter die Räder kommenden Grundrechten sind, ist der Verfassungsschutz nicht weit: Auch seine Befugnisse sollen ausgeweitet werden. So sollen sie bei privaten Videobetreibern Videoaufnahmen anfordern können. Frei nach dem Motto von Palantir: Je mehr Daten man hat, desto besser lässt sich damit „arbeiten“.

https://strafrecht-online.org/staatsanzeiger-vue

Es ist nur eine Prognose und hierfür ist in erster Linie eben Palantir zuständig: Aber wir gehen ziemlich sicher davon aus, dass es im Europapark in der nächsten Woche auf keinen Fall gruseliger zugehen wird. Wir jedenfalls bleiben zu Hause und verkriechen uns unter unserer Bettdecke.


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