02.04.2025


Die Rückkehr der Berufsverbote

Die Verfassung schützen zu wollen klingt doch auf den ersten Blick gar nicht so schlecht. Sie hat letztes Jahr stolz ihren 75. Geburtstag gefeiert und der Gedanke des Ruhestandes kam dabei kaum einem in den Sinn. Warum sollte man da nicht seine schützende Hand über sie breiten?

Der runde 50. Geburtstag des sog. Radikalenerlasses liegt nun schon drei Jahre zurück, er wiederum wurde allenfalls im kleinen Kreise der ewig Gestrigen gefeiert. Denn die regelrechte Jagd auf meist junge Menschen, denen man die Verfassungstreue absprach, wurde insbesondere zu Beginn mit aller Härte geführt und hatte in knapp 20 Jahren nach Schätzungen satte 3,5 Millionen sog. Regelanfragen zur Sicherheitsprüfung für Anwärter:innen des öffentlichen Dienstes an die Verfassungsschutzbehörden zur Folge. Für 1.250 Bewerberinnen und Bewerber wurde es nichts mit ihrem Berufswunsch, ca. 260 bereits verbeamtete oder angestellte Mitarbeiter:innen entfernte man wieder aus dem öffentlichen Dienst.

https://strafrecht-online.org/bpb-radikalenerlass

Ach, so überschaubar war dann doch die Zahl? Nein, die Zahl war nicht überschaubar, sie steht für persönlich tragische Schicksale und war von einer Aura staatlicher Macht und Willkür umgeben, die das gesellschaftliche Klima gerade in den 70er-Jahren vergiftete. Wegen dieser also gerade umgekehrt weitreichenden Wirkungen stehen wissenschaftliche Aufarbeitung, Entschädigung und Entschuldigung nach wie vor im Raum. Wenigstens hier legte Winfried Kretschmann seine staatstragende Attitüde kurz beiseite, vielleicht weil er damals selbst betroffen war.

https://strafrecht-online.org/stm-bw-kretschmann

https://strafrecht-online.org/taz-radikalenerlass

Der Feind wurde übrigens ganz eindeutig links ausgemacht, womit der Schulterschluss zur grundsätzlichen Tendenz des Verfassungsschutzes ebenso hergestellt ist wie der Bezug zur Gegenwart.

https://strafrecht-online.org/taz-berufsverbot

Denn auch heute zeichnet sich insbesondere das bayerische Kultusministerium dadurch aus, die eingangs beschriebene schützende Hand vor linken Verfassungsfeinden in einer Weise zu interpretieren, die das Schutzobjekt verkennt und den Feind konstruiert.

Dass selbst das BVerfG im Jahre 2009 konstatierte, das Grundgesetz nehme gerade „keine unmittelbare Festlegung und Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsordnung“ vor, wen stört das schon? Dass der Weg von einer Kritik der Profitmaximierung zu einer kommunistischen Ideologie ebenso weit wie abwegig ist, egal. Dass sich natürlich im Strafrecht das grundlegende staatstragende System der Verwaltungsakzessorietät ändern muss, um das Umweltstrafrecht und ein entstehendes Klima- oder sogar Völkerstrafrecht aus seiner Bedeutungslosigkeit zu befreien, wer würde dies bestreiten können? RH jedenfalls nicht.

Dass schließlich die Unschuldsvermutung Relevanz für die Frage der Eignung bei der Einstellung entfalten muss, um nicht zu einer Karikatur zu verkommen und die rührige bayerische staatsanwaltliche Ermittlungstätigkeit zum Scharfrichter künftiger beruflicher Ambitionen, vielleicht sogar Träume, zu machen, muss man das wirklich erklären?

Tut nichts, die linke Klimaaktivistin Lisa Poettinger, die sich als Marxistin definiert, ohne Grundgesetz und Bayerische Verfassung in Frage zu stellen, soll aus dem Referendariat draußen bleiben. Und Gabriel Bruckdorfer von den Linken hat es nicht nur nicht in den Bundestag geschafft, sondern leider auch seinen Job an der Universität Augsburg verloren.

Persönliches Pech. Die Rückkehr der Berufsverbote eben.

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