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Freiburg geschockt?
Mit dem „breiten Praxischeck“ zum Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten im polizeilichen Streifendienst erprobt das Land Baden-Württemberg über einen Zeitraum von zwei Jahren ein zusätzliches Einsatzmittel zur Anwendung unmittelbaren Zwangs. Seit dem 16.01.2026 wird auch in Freiburg der Einsatz von Tasern getestet und evaluiert. Ziel ist es, Erkenntnisse über Praxistauglichkeit, Eigensicherung von Polizist:innen sowie mögliche deeskalierende Effekte zu gewinnen.
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Taser sind in Deutschland keineswegs ein neues Einsatzmittel. Während einige Bundesländer, etwa Rheinland-Pfalz und Bayern, bereits Pilotprojekte durchgeführt und einzelne Streifendienste damit ausgestattet haben, war der Einsatz in Baden-Württemberg seit 2007 bislang auf Spezialeinheiten der Polizei beschränkt. Über Jahre hinweg entwickelte sich so eine föderal uneinheitliche Praxis, die von anhaltenden rechtlichen, medizinischen und polizeifachlichen Diskussionen begleitet wurde.
Vor diesem Hintergrund kommt der im November 2025 in Kraft getretenen Änderung des Gesetzes über die Ausübung unmittelbaren Zwangs durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) besondere Bedeutung zu. Durch diese Gesetzesänderung wurden Distanz-Elektroimpulsgeräte in den Katalog zulässiger Einsatzmittel der Bundesvollzugsbeamt:innen aufgenommen. Damit wurde erstmals ein einheitlicher bundesrechtlicher Rahmen für ihren Einsatz geschaffen und die Grundlage für eine flächendeckende Ausstattung der Bundespolizei gelegt. Diese gesetzliche Klarstellung kann als sicherheitspolitische Zäsur verstanden werden.
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Technisch beruht die Wirkweise von Tasern auf der Abgabe kurzer Stromimpulse. Die Geräte verschießen kleine Projektile, die über Drähte mit dem Taser verbunden bleiben und sich in die Haut der betroffenen Person verankern. Der abgegebene Impuls blockiert kurzfristig die Kommunikation zwischen Gehirn und Muskulatur, wodurch es zu einer zeitlich begrenzten Bewegungsunfähigkeit kommt. Dabei werden sehr hohe Spannungswerte von bis zu 50.000 Volt erzeugt, was mehr als dem Zweihundertfachen der Spannung einer haushaltsüblichen Steckdose entspricht.
Mit der Einführung von Tasern verbinden Polizei und Politik verschiedene Hoffnungen. Zentral ist die Idee einer abgestuften Vorgehensweise, bei der der Taser als Alternative zum Schusswaffengebrauch dienen soll. Insbesondere in herausfordernden Einsatzlagen erhofft man sich eine Möglichkeit, Distanz zu wahren und lebensgefährliche Gewalt zu vermeiden. In Freiburg wird der Taser entsprechend als Instrument verstanden, das Handlungssicherheit schaffen und gefährliche Eskalationen verhindern soll.
Dem möglichen Nutzen des Tasers stehen zugleich eine Reihe gut belegter Risiken gegenüber. Medizinisch ist dokumentiert, dass der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten insbesondere bei Schwangeren, Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei Intoxikationen durch Alkohol oder Drogen sowie in psychischen Ausnahmesituationen mit erhöhten gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann. Auch wenn tödliche Verläufe statistisch selten sind, lassen sie sich nicht vollständig ausschließen. Daneben treten einsatzpraktische Effekte, die nicht allein die betroffenen Personen, sondern auch die Polizei selbst betreffen. Die Annahme, der Taser erhöhe die Eigensicherung, wird durch empirische Befunde zumindest relativiert. So zeigt eine Untersuchung der University of Cambridge etwa, dass Polizeikräfte in London mit offen getragenen Tasern eine deutlich höhere Zahl von Angriffen verzeichneten als vergleichbare Einsatzkräfte ohne entsprechende Bewaffnung. Die Sichtbarkeit des Geräts kann also situative Eskalationsdynamiken beeinflussen.
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Hinzu kommt die Frage nach der tatsächlichen Stellung des Tasers innerhalb des polizeilichen Zwangsmittelspektrums. Internationale Evaluationen weisen darauf hin, dass sie in der Einsatzpraxis bereits in früheren Phasen polizeilicher Interventionen eingesetzt oder zumindest angedroht werden und auf Deeskalationsmaßnahmen vorab verzichtet wird.
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Damit entfaltet der Taser seine Wirkung nicht allein durch den tatsächlichen Einsatz, sondern bereits durch seine bloße Präsenz. Es besteht die Gefahr, dass sich die Funktionalität des Tasers von einem nicht alltäglichen Zwangsmittel zu einem regulären Instrument der Einsatzsteuerung verschiebt. Diese Verschiebung betrifft nicht nur die faktische Einsatzpraxis, sondern auch die symbolische Dimension polizeilicher Gewalt. Der Taser fungiert als sichtbares Machtmittel, das Einschüchterungspotenziale entfaltet und bestehende Machtgefälle zwischen Polizei und Bevölkerung verstärken kann.
Er verändert somit den Rahmen polizeilicher Intervention nicht allein technisch, sondern auch normativ und sozial und wird Teil eines Ordnungsverständnisses, das Konflikte primär über Kontroll- und Durchsetzungslogiken und weniger über dialogische oder vermittelnde Ansätze bearbeitet. In dieser Perspektive steht nicht das einzelne Einsatzmittel im Mittelpunkt der Kritik, sondern die Gefahr einer schleichenden Normalisierung polizeilicher Autorität, die sich zunehmend über die Verfügbarkeit und Sichtbarkeit von Zwangsmitteln definiert und damit zentrale Voraussetzungen zivilgesellschaftlicher Konfliktbearbeitung unter Druck setzt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach angemessenen Handlungsperspektiven nicht allein mit Blick auf den Taser als einzelnes Einsatzmittel, sondern auf das zugrunde liegende Verständnis polizeilicher Gewaltanwendung insgesamt. Während Polizeigewerkschaften die vorliegenden Studien und Evaluationen als Argument für eine rasche flächendeckende Einführung heranziehen, erscheint doch eher Zurückhaltung geboten. Diskutiert werden können zwar strengere Einsatzvorgaben, eine verpflichtende Kopplung an Videodokumentation, intensivere Aus- und Fortbildungen oder eine engmaschige unabhängige Evaluation. Zugleich stellt sich jedoch grundsätzlicher die Frage, ob die Erweiterung des polizeilichen Instrumentariums um weitere Zwangsmittel geeignet ist, Vertrauen, Nähe und Legitimität staatlichen Handelns zu stärken, oder ob sie vielmehr bestehende Tendenzen zu Distanzierung, Machtdemonstration und Autoritätsdurchsetzung fortschreibt. Internationale Erfahrungen, etwa aus den USA, legen dabei nahe, dass die fortschreitende Ausweitung polizeilicher Zwangsmittel weniger zur Stärkung von Vertrauen und Legitimität beiträgt als vielmehr die Gefahr birgt, autoritäre Handlungslogiken zu verfestigen und die Polizei in die Rolle einer obrigkeitlichen Durchsetzungsinstanz zu rücken.
Der Praxischeck in Baden-Württemberg bietet insofern die Gelegenheit, nicht nur ein technisches Einsatzmittel zu evaluieren, sondern das Leitbild polizeilichen Handelns insgesamt zu reflektieren. Entscheidend wird sein, ob die Evaluation über Effizienz-, Akzeptanz- und Sicherheitskennzahlen hinausgeht und auch die Frage adressiert, welche Formen von Präsenz, Kommunikation und Konfliktbearbeitung eine Polizei prägen sollen. Damit rückt zwangsläufig auch die Frage nach den Evaluierenden in den Fokus. Eine Evaluation, die primär aus dem institutionellen Kontext der Polizei selbst heraus erfolgt, läuft Gefahr, bestehende Perspektiven zu verfestigen und kritische Leerstellen auszublenden. Erforderlich ist daher eine interdisziplinäre, unabhängige Begleitung, die polizeiliches Handeln nicht nur funktional, sondern auch in seinen sozialen und machtbezogenen Dimensionen analysiert. Eine Polizei, die auf Abschreckung und Angst setzt, riskiert, ihre gesellschaftliche Verankerung zu verlieren. Ob der Taser in diesem Kontext tatsächlich einen Beitrag zu einer rechtsstaatlich vermittelnden, deeskalierenden Polizeipraxis leisten kann oder eher Ausdruck der Hoffnung auf technische Lösungen für strukturelle Konflikte ist, bleibt kritisch zu prüfen.