13.12.2022


Boateng sagt „Nein“

Im letzten Newsletter hatten wir vom „Ja“ unseres baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl berichtet, das der überaus gutmütige Landesvater Winfried Kretschmann mit Wohlwollen zur Kenntnis nahm. Wir schätzen daher, dass sich Strobl nun bis zum Ende der Legislaturperiode und damit leider noch satte drei Jahre um die Veredelung der inneren Sicherheit bekümmern darf.

https://strafrecht-online.org/nl-2022-10-28 [II.]

Boateng wiederum hatte „Nein“ gesagt, und das gleich mehrfach. „Nein“ im Schulterschluss mit der „Bild“ zu Respekt und Anstand gegenüber Kasia Lenhardt vor und nach deren Tod.

https://sz.de/1.5585673 [kostenloses Probeabo]

„Nein“ zum Verzicht auf ein demütigendes System gegenüber Frauen, das von Macht, vertuschenden Netzwerken und Verschwiegenheitserklärungen geprägt ist.

https://strafrecht-online.org/sz-boaeteng-me-too [kostenloses Probeabo]

https://strafrecht-online.org/sz-boateng-podcast

„Nein“ zum Verzicht auf den Einsatz von Gewalt, wenn es nicht so läuft, wie es ihm beliebt.

https://sz.de/1.5678132 [kostenloses Probeabo]

Und „Nein“ schließlich zum Vorschlag des Vorsitzenden Richters des LG München I, seine Berufung auf die Rechtsfolgen zu beschränken.

https://sz.de/1.5678467

Und so kam es, wie von uns prognostiziert und wie jeder Strafverteidiger weiß, der bis drei zählen kann. Jérôme Boateng erhielt einen Strafaufschlag für unbotmäßiges Verhalten gegenüber dem Gericht und damit statt des ursprünglichen Sonderangebots von 60 Tagessätzen nunmehr 100 Tagessätze, womit er als vorbestraft gilt, sofern es dabei bleibt.

https://sz.de/1.5686126 [kostenloses Probeabo]

Zusätzlich aber gab es – als weitere Strafe gleichsam – offensichtlich noch nicht einmal ein Verfahren, bei dem sich das Gericht bereit zeigte, das ja aus Erfahrung als fundiert befundene Urteil des Amtsgerichts München noch einmal abzusichern. Stattdessen ein beschleunigtes Verfahren der eigenen Art.

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Münchens I war eben nachhaltig erbost und nicht gewillt, das Verfahren über Gebühr hinaus dauern zu lassen. Über seine Gebühr.

Und so ist der Liveticker der Verhandlung voller Hinweise darauf, es dauere alles zu lange und sei überflüssig. „Irgendwann ist halt auch die Verteidigung mal am Ende. Das weiß der Herr Boateng als Verteidiger wahrscheinlich auch ganz gut.“ Lustig.

Dass der Deal jenseits der StPO verläuft, ist hinlänglich bekannt. Dass aber der persönliche Zeitplan des Vorsitzenden Richters („Um 19 Uhr gibt´s Essen, komm nicht wieder zu spät!“) den Verfahrensablauf bestimmt und die Entscheidungsreife definiert, wusste bislang nicht jeder.

Immerhin war dann aber bei Urteilsverkündung noch Zeit für ein paar launige Wortspiele: „Wir haben keine Dubios, drum gibt's auch kein pro reo.“ Und selbst die volle Überzeugung wurde noch einmal in „vollste Überzeugung“ überhöht, egal ob dieses Adjektiv nun steigerbar ist oder nicht.

Wir gehen einmal zuversichtlich davon aus, dass das Urteil revisionssicher verfasst werden wird. So viel Zeit muss sein. Denn hierin liegt ja immerhin der Schlüssel zur Karriere.

https://sz.de/1.5691069

Vielleicht war für den der Welt entrückten Boateng irgendwie auch alles in Ordnung.