28.08.2025


Michael, Andreas & Thomas

So lauten die häufigsten Vornamen von Bürgergeldempfängern.

Wir fühlen mit diesen Personen, die sich offensichtlich in prekären Verhältnissen befinden und damit auf das Bürgergeld angewiesen sind. Und wir müssen keine Propheten sein, wenn wir befürchten, dass es ihnen bald noch schlechter gehen wird.

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Wir verachten die AfD-Fraktion, die mit dieser Anfrage ihrer Hetze gegen Menschen mit Migrationshintergrund neue Nahrung verschaffen wollte und sicherlich Platz sieben für Ahmad und Platz acht für Ali hinreichend zu funktionalisieren weiß.

Und wir wundern uns, dass man derartigen Anfragen regelmäßig Folge leistet und sich nur in Einzelfällen hiergegen verwahrt.

Zwar wissen wir um die besondere Bedeutung der Anfrage gerade als Informations- und Kontrollinstrument der Opposition. Und wir verstehen, dass Kategorien wie „dumm“ oder „ärgerlich“ kein Maßstab für die Ablehnung sein dürfen. Wenn aber eine Anfrage ohne jeden vernünftigen Restzweifel von keinerlei Erkenntnisinteresse getragen ist und Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzt, die latent einer Straftat verdächtigt werden, muss es bei aller Wertschätzung des Fragerechts auch die Möglichkeit einer Ablehnung geben. Ein solcher Angriff scheint weit tiefgreifender zu sein als die akzeptierten Ablehnungsgründe des Staatswohls oder der Sicherheitsinteressen.

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Anfragen wie die geschilderte zu den Vornamen von Bürgergeldempfängern wiederholen sich immer wieder, sei es zu den Silvesterausschreitungen 2022/23, sei es zu den Messerangriffen.

https://strafrecht-online.org/ts-vornamen

Anlässlich der sog. Stuttgarter Krawallnacht im Sommer 2020 agierte die Polizei strukturell vergleichbar, indem sie sich bemühte, über eine bundesweit durchgeführte Anfrage an Standesämter einen etwaigen Migrationshintergrund der tatverdächtigen Deutschen zu ermitteln.

https://strafrecht-online.org/taz-stammbaum

Der Versuch, über solche Fragen Migration und Kriminalität in Beziehung zu setzen, ist nichts anderes als ein „klassisches rechtes und rassistisches Narrativ“, wie der Kriminologe Tobias Singelnstein betont.

https://strafrecht-online.org/taz-polizei-stuttgart

Und man wundert sich, welche Bedeutung dieses investigative Interesse für die Sachverhaltsaufklärung haben mag. Oder sollen die Erkenntnisse dann für die Präventionsarbeit eingesetzt werden, indem man sich auf diejenigen konzentriert, die aufgrund ihres Aussehens vorurteilsgemäß Mustafa oder Bilal heißen könnten? Auch die Kriminologie würde aus guten Gründen darauf verweisen, dass tendenziell fremdenfeindliche Stereotype wie die ethnische Herkunft für die durchaus aufschlussreiche Ermittlung des soziologischen Umfelds und der sozialen Situation irrelevant und damit gefährlich wären.

https://strafrecht-online.org/stern-vornamen

Der Phänomenbereich „Migration und Kriminalität“ ist ein solcher, der weitreichender Differenzierungen und Relativierungen bedarf. So erfordern die bereits für die Bundeszentrale für politische Bildung heruntergebrochenen neueren Erkenntnisse von Christian Walburg zu diesem Themenkomplex 25 Minuten Lesezeit. Wenn das in den heutigen auf maximale Zuspitzung und Verkürzung setzenden Zeiten nicht mal eine taugliche Maßnahme der Abschreckung ist!

https://strafrecht-online.org/bpb-walburg-migration


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