25. Oktober 2022
19:15 Uhr, HS 1098 (KG I)
Hier finden Sie außerdem den aufgezeichneten Vortrag.
Referent: Roland Hefendehl
Abstract: Im Zuge der Nato-Erweiterung um Schweden und Finnland wurde einmal mehr deutlich, welche politische Bedeutung die türkische Regierung der Existenz und dem Wirken der PKK in Europa nach wie vor zuschreibt. Fast scheint es so, als habe das Bundesinnenministerium auch deswegen derzeit kein großes Interesse, am Status quo des Umgangs mit der PKK in Deutschland zu rütteln. Der kürzlich gestellte Antrag auf Aufhebung der Verbotsverfügung schlug jedenfalls kaum Wellen.
Dabei besteht durchaus Anlass darüber nachzudenken, ob man heute noch von einer so bezeichneten Strafrechtswidrigkeit der PKK ausgehen kann, auf die die Verbotsverfügung vor knapp 30 Jahren maßgeblich gegründet wurde. Straftatbestände, die gerade an diese Verbotsverfügung oder weit im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung an die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung anknüpfen, sollten insoweit mit besonderem Argwohn betrachtet werden.
Roland Hefendehl wird seine Erkenntnisse aus einem Rechtsgutachten zu diesen Fragen ebenso präsentieren wie ein Modell entwerfen, wann überhaupt eine Verbotsverfügung in einer Demokratie denkbar erscheint, die den essenziellen Grundrechten der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit nicht nur auf dem Papier eine maßgebliche Funktion zumisst.
Die Aufzeichnung finden Sie unter strafrecht-online.org/tacheles-pkk-verbot.