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Vortragsreihe TACHELES
„Der Streit um die Sicherungsverwahrung: Wohin mit den gefährlichen Kriminellen?“
Referent
Veranstaltungsbeschreibung
28. Januar 2011, 20 Uhr, Kollegiengebäude I – Raum 1098
Am 28. Januar 2011 hielt Jörg Kinzig, Strafrechtswissenschaftler von der Universität Tübingen, einen Vortrag zu den aktuellen Problemen der Sicherungsverwahrung. Bereits seit 20 Jahren beschäftigt er sich wissenschaftlich mit dem Thema, hat empirische Studien durchgeführt, mehrere Bücher und viele Aufsätze hierzu geschrieben. Er kommentiert zudem die einschlägigen Normen im Schönke/Schröder und er war bei den Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung Sachverständiger des Bundestages. Ein paar Tage vor seinem Vortrag in Freiburg war er in der ARD-Sendung „Beckmann“ zu Gast, um seine Thesen einem größeren Publikum vorzustellen.
Etwa 200 Personen im komplett gefüllten Raum 1098 folgten Professor Kinzig, wie er ein Bild der sukzessiven Ausweitung der Anordnungsmöglichkeiten der Sicherungsverwahrung in Deutschland nachzeichnete, die einherging mit der Reduktion der rechtlichen Anforderungen etwa an die Schwere und Anzahl der begangenen Vortaten oder an das Merkmal des sog. Hanges. Wenn die Voraussetzungen für die eingriffsintensivste Maßnahme, die dem Staat zur Verfügung steht, weiter so abgesenkt würden, werde es bald eine Sicherungsverwahrung ohne Straftat geben, sagte Kinzig pointiert. Die Ausweitung der Sicherungsverwahrung führte zu einer dramatischen Zunahme der Zahl der Inhaftierten, einer Verdreifachung seit Mitte der 1990er Jahre. Kinzig wies darauf hin, dass im gleichen Zeitraum die Zahl der schweren Gewalttaten stark gesunken sei. Ein Befund, der verdeutlicht, wie wenig Kriminalpolitik mit tatsächlichen Entwicklungen zusammenhängt und wie stark sie von Stimmungen, Ängsten und der Bildzeitung beeinflusst wird. Das kann man auch an dem nun reformierten Gesetz zur Sicherungsverwahrung sehen, das seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist. Die deutlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wurden nicht umgesetzt. Obwohl Professor Kinzig Prognosen gegenüber skeptisch ist, war er sich sicher, dass der EGMR das Gesetz so für nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention halten wird.
Auch die Anordnungs- und Entlassungspraxis ist nicht frei von Beeinflussung. Anhand des Problems der niedrigen Basisrate erläuterte Kinzig, dass die Gefährlichkeit der Inhaftierten regelmäßig überschätzt werde. Zudem sei der Druck auf die Gutachterinnen und Gutachter enorm hoch, keine positiven Prognosen zu erstellen, da sie im Falle einer erneuten Straffälligkeit persönlich verantwortlich gemacht bzw. sich selbst die Schuld zuweisen würden. Einen ähnlichen Druck sagte Kinzig auch für die Richterinnen und Richter voraus, die in Zukunft mit dem stark erweiterten Instrument der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung umgehen müssen. Sie werden ihr Foto oben auf der Bildzeitung wiederfinden, wenn ein Vorbehalt der Sicherungsverwahrung trotz Vorliegens der formalen Voraussetzungen nicht erfolgt.
Das neue Gesetz krankt an vielen Ecken und Enden. Das letzte Wort über seinen Bestand ist aber noch nicht gesprochen. Beim Bundesgerichtshof, beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind noch einige Klagen anhängig. Man muss also ein weiteres Mal auf die höchsten Gerichte hoffen.