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Stalking-Gesetz in Kraft
Seit dem 31. März 2007 ist das sog. Stalking-Gesetz in Kraft. Gem. § 238 StGB macht sich nun jeder strafbar, der einer anderen Person „nachstellt“. Eindrucksvoll wird hier die symbolische Regelungswut des Gesetzgebers demonstriert, die nicht zuletzt durch die Medien vor allem in den letzten 2 Jahren vorangetrieben wurde. Im meinen Augen ein überflüssiges Gesetz, da der Schutz durch die bestehenden Strafgesetze und das Gewaltschutzgesetz ausreichend war. Vielmehr eröffnet die weit gefasste Norm einen breiten Missbrauchsspielraum. Interessant ist auch die Qualifikation des Abs. 3, wonach bei Verursachung des Todes des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden kann. Auf die Zurechnung dieses Erfolges zum Tatbestand des Nachstellens darf mit Spannung gewartet werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die strafrechtliche Praxis von diesem Konstrukt nur zurückhaltend Gebrauch machen wird.
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