RH: Der legalistische Verbrechensbegriff ist natürlich eng an das materielle Strafrecht gekoppelt, wie es sich beispielsweise im StGB wiederfindet. Der rechtsgutsbezogene Verbrechensbegriff wiederum bezieht materielle Bewertungen mit ein, weil das StGB nicht immer das Rechtsgutsdogma beachtet. Der interaktionistische Verbrechensbegriff bezieht die Kriminalisierungsprozesse mit ein und weist damit Bezüge zur kritischen Kriminologie auf.
April 28, 2025, 2:53 nachm. - Site Admin
RH: Der legalistische Verbrechensbegriff ist natürlich eng an das materielle Strafrecht gekoppelt, wie es sich beispielsweise im StGB wiederfindet. Der rechtsgutsbezogene Verbrechensbegriff wiederum bezieht materielle Bewertungen mit ein, weil das StGB nicht immer das Rechtsgutsdogma beachtet. Der interaktionistische Verbrechensbegriff bezieht die Kriminalisierungsprozesse mit ein und weist damit Bezüge zur kritischen Kriminologie auf.