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Mai 30, 2025, 1:50 nachm. -  Site Admin

RH: Vielen Dank für diese Frage. Wir haben darüber nachgedacht und stimmen Ihnen zu. Das Fahrlässigkeitsdelikt steckt im Vorsatzdelikt mit drin und bringt zugleich zum Ausdruck, dass ein Rechtsgut verletzt worden ist.

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