In den KK § 8 im Abschnitt zur Kritik an der Diversion wird erwähnt, dass die Möglichkeit, jugendliche Beschuldigte aus schwächeren sozialen Schichten zu benachteiligen, darin angelegt ist, dass eine vorteilhafte Abweichung vom Standardvorgehen oft nur durch das Zutun einer engagierten Verteidigung erreicht wird, die finanziell aber nicht immer gegeben ist.
Meine Frage hierzu: Welche konkreten praktischen Maßnahmen oder Strategien könnten ergriffen werden, um diese Ungleichheit bei der Inanspruchnahme von Diversionsmöglichkeiten zu minimieren, sodass auch Jugendliche ohne finanzkräftiges Elternhaus die ihnen zustehenden Chancen auf eine informelle Verfahrensbeendigung effektiv nutzen können? Gibt es hier bereits Überlegungen für Reformen oder Best-Practice-Ansätze in anderen Bundesländern, die dieses Problem adressieren?
Juni 11, 2025, 5:17 nachm. - Louisa Voßberg
In den KK § 8 im Abschnitt zur Kritik an der Diversion wird erwähnt, dass die Möglichkeit, jugendliche Beschuldigte aus schwächeren sozialen Schichten zu benachteiligen, darin angelegt ist, dass eine vorteilhafte Abweichung vom Standardvorgehen oft nur durch das Zutun einer engagierten Verteidigung erreicht wird, die finanziell aber nicht immer gegeben ist. Meine Frage hierzu: Welche konkreten praktischen Maßnahmen oder Strategien könnten ergriffen werden, um diese Ungleichheit bei der Inanspruchnahme von Diversionsmöglichkeiten zu minimieren, sodass auch Jugendliche ohne finanzkräftiges Elternhaus die ihnen zustehenden Chancen auf eine informelle Verfahrensbeendigung effektiv nutzen können? Gibt es hier bereits Überlegungen für Reformen oder Best-Practice-Ansätze in anderen Bundesländern, die dieses Problem adressieren?