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Juni 12, 2023, 1:15 nachm. -  Rebecca Michelotti

An der Reform der §§ 184b, 184c zu einem Verbrechenstatbestand wird u.a. kritisiert, dass das Erfordernis einer Hauptverhandlung Jugendliche treffe, obwohl gerade diesen eine Hauptverhandlung nach Möglichkeit erspart bleiben solle. Könnte man der Strafbarkeit von Jugendlichen gem. §§ 184b, 184c Ihrer Ansicht nach durch mehr Aufklärung über diese Straftatbestände entgegenwirken oder zweifeln Sie an der Reife und Fähigkeit von Jugendlichen, das Unrecht dieser Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln? Wie schätzen Sie die Urteilsfähigkeit von Jugendlichen bezüglich der Rechtsfolgen von Tatbeständen insgesamt ein?

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