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Juli 23, 2023, 3:05 vorm. -  Heiko Recktenwald

Das Dumme beim Diebstahl ist, dass man den objektiven und den subjektiven Tatbestand in der Hauptsache ueberhaupt nicht auseinanderhalten kann. Denn die Tathandlung besteht aus der Zueignung. Der Begruendung neuen Eigenbesitzes. Was ist dafuer objektiv erforderlich? Das Einstecken einer Sache im Supermarkt. Die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs. Haltet den Dieb. Objektiv und subjektiv passt nur bei dem tatbestandgemaessen Tatobjekt. Es muss eine fremde in fremdem Gewahrsam stehende Sache sein. Sie muss beweglich sein oder man muss sie doch jedenfalls beweglich machen. Der Fall des Zopfabschneiders.

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