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Der Tanzbär

Niveau: Fortgeschrittene

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Der tollkühne Torben (T) ist fasziniert von Bildern von Tanzbären, wie sie einst auf Jahrmärkten oder im Zirkus tanzten und für Stimmung sorgten. Dass diesen Bären bei der Konditionierung – etwa durch erhitzte Eisenplatten – extreme Qualen zugefügt werden und die Dressur der Tiere daher auch wegen Tierquälerei verboten ist, interessiert ihn herzlich wenig. Aufgeregt berichtet er seiner Schwester Olga (O) von seinem neuesten Plan. Er möchte sich einen Bären anschaffen und diesen dressieren, um ihn in dem von T betriebenen Hotel tanzen zu lassen und so seinen grauen Alltag etwas aufzuwerten.

Zusammen mit seiner Schwester will T also in den Schwarzwald Zoo einbrechen, um einen Braunbären zu stehlen. Sie wollen über die Mauer des Zoos klettern und sodann die Käfigtüre mit einem Dietrich öffnen. Weil O ihn darüber informiert, dass Braunbären gefährlich sind, hat T sich ein Betäubungsgewehr besorgt. Indem sie den Bären im bewusstlosen Zustand ins Hotel verfrachten, will das Geschwisterpaar verhindern, dass Unbeteiligte zu Schaden kommen. Sie wissen, dass das von ihnen verwendete Betäubungsmittel für Bären „BB3000!“ die Lebensdauer von Braunbären sicher verkürzt. Das ist T aber egal, anders gäbe es ohnehin keine Möglichkeit, den Bären in das Hotel zu transportieren. Kaum sind sie über die Mauer geklettert und haben den Bärenkäfig gefunden, setzt T zum Betäubungsschuss auf den Bären an. Plötzlich übermannt ihn Mitleid. Auf eine so majestätische Kreatur könne er unmöglich schießen, beredet er seine Schwester. Man könne den Bären schließlich auch ohne Gewalt ins Hotel schaffen. O hält das für viel zu gefährlich und versucht entschieden, den T von seinem Plan abzubringen. T lässt sich von O aber nicht beirren und öffnet die Käfigtüre nunmehr ohne die Hilfe der O. Dabei schreit er O genervt an: „Und wenn schon! Es ist doch völlig wurscht, wenn der Bär jemanden auffrisst“. Kaum ist aber die (mit Hilfe des Dietrichs geöffnete) Türe offen, stürmt der Bär heraus. T lässt panisch das Betäubungsgewehr fallen, kann sich aber noch auf das Dach einer Wurstbude retten. O hingegen hat sich mit ihrer Jacke in der Käfigtür verfangen und ist dem Bären so schutzlos ausgeliefert. Sie wird von dem Bären in einer minutenlangen Prozedur in Stücke gerissen, bevor sie stirbt. T hätte gerade noch genug Zeit gehabt, vom Dach herabzusteigen und O noch aus der Käfigtür zu befreien. Stattdessen musste T den von qualvollen Hilfeschreien begleiteten Sterbeprozess der O beobachten.

Weil T anschließend erkennt, dass er den Braunbären nicht mehr betäuben und sowieso auch nicht allein in das Hotel schaffen kann, nimmt er Abstand von seinem Plan und wartet nunmehr geduldig auf eine günstige Gelegenheit zu flüchten. Diese bietet sich ihm, als der Bär einen Verdauungsschlaf macht.

Wie hat T sich nach dem StGB strafbar gemacht? Ggf. erforderliche Strafanträge sind gestellt.

Der tollkühne Torben (T) ist fasziniert von Bildern von Tanzbären, wie sie einst auf Jahrmärkten oder im Zirkus tanzten und für Stimmung sorgten. Dass diesen Bären bei der Konditionierung – etwa durch erhitzte Eisenplatten – extreme Qualen zugefügt werden und die Dressur der Tiere daher auch wegen Tierquälerei verboten ist, interessiert ihn herzlich wenig. Aufgeregt berichtet er seiner Schwester Olga (O) von seinem neuesten Plan. Er möchte sich einen Bären anschaffen und diesen dressieren, um ihn in dem von T betriebenen Hotel tanzen zu lassen und so seinen grauen Alltag etwas aufzuwerten.

Zusammen mit seiner Schwester will T also in den Schwarzwald Zoo einbrechen, um einen Braunbären zu stehlen. Sie wollen über die Mauer des Zoos klettern und sodann die Käfigtüre mit einem Dietrich öffnen. Weil O ihn darüber informiert, dass Braunbären gefährlich sind, hat T sich ein Betäubungsgewehr besorgt. Indem sie den Bären im bewusstlosen Zustand ins Hotel verfrachten, will das Geschwisterpaar verhindern, dass Unbeteiligte zu Schaden kommen. Sie wissen, dass das von ihnen verwendete Betäubungsmittel für Bären „BB3000!“ die Lebensdauer von Braunbären sicher verkürzt. Das ist T aber egal, anders gäbe es ohnehin keine Möglichkeit, den Bären in das Hotel zu transportieren. Kaum sind sie über die Mauer geklettert und haben den Bärenkäfig gefunden, setzt T zum Betäubungsschuss auf den Bären an. Plötzlich übermannt ihn Mitleid. Auf eine so majestätische Kreatur könne er unmöglich schießen, beredet er seine Schwester. Man könne den Bären schließlich auch ohne Gewalt ins Hotel schaffen. O hält das für viel zu gefährlich und versucht entschieden, den T von seinem Plan abzubringen. T lässt sich von O aber nicht beirren und öffnet die Käfigtüre nunmehr ohne die Hilfe der O. Dabei schreit er O genervt an: „Und wenn schon! Es ist doch völlig wurscht, wenn der Bär jemanden auffrisst“. Kaum ist aber die (mit Hilfe des Dietrichs geöffnete) Türe offen, stürmt der Bär heraus. T lässt panisch das Betäubungsgewehr fallen, kann sich aber noch auf das Dach einer Wurstbude retten. O hingegen hat sich mit ihrer Jacke in der Käfigtür verfangen und ist dem Bären so schutzlos ausgeliefert. Sie wird von dem Bären in einer minutenlangen Prozedur in Stücke gerissen, bevor sie stirbt. T hätte gerade noch genug Zeit gehabt, vom Dach herabzusteigen und O noch aus der Käfigtür zu befreien. Stattdessen musste T den von qualvollen Hilfeschreien begleiteten Sterbeprozess der O beobachten.

Weil T anschließend erkennt, dass er den Braunbären nicht mehr betäuben und sowieso auch nicht allein in das Hotel schaffen kann, nimmt er Abstand von seinem Plan und wartet nunmehr geduldig auf eine günstige Gelegenheit zu flüchten. Diese bietet sich ihm, als der Bär einen Verdauungsschlaf macht.

Wie hat T sich nach dem StGB strafbar gemacht? Ggf. erforderliche Strafanträge sind gestellt.

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