Stunde 12
In der letzten AG-Stunde des Sommersemesters haben wir abschließend einen Blick auf die Straßenverkehrsdelikte gelegt.
Dabei haben wir uns insbesondere mit den dogmatischen Grundlagen beschäftigt. Wir wissen nun, dass § 316 StGB, anders als § 315c StGB, keinen konkreten Gefährdungserfolg verlangt. Auch haben wir nochmal einen Blick auf Vorsatz, Fahrlässigkeit und verschiedene Kombinationsmöglichkeiten derer geworfen und dabei insb. festgestellt, dass stets sauber zu trennen ist.
Jetzt ist aber (leider) erstmal genug Strafrecht. Für die anstehende vorlesungsfreie Zeit viel Erfolg bei den Hausarbeiten!
Fragen und Anmerkungen: