In der siebten Stunde haben wir uns nach einer kurzen Wiederholung des Notstandes, des Festnahmerechts und der Einwilligung den Erlaubnistatbestandsirrtum angeschaut. In dieser Konstellation irrt ein Täter über die tatsächlichen Tatumstände und stellt sich so eine Situation vor, in der er - würde sie tatsächlich vorliegen - nach einem anerkannten Rechtfertigungsgrund gerechtfertigt wäre. Wir haben uns den Streit um die Rechtsfolge dessen angeschaut. Als besonders wichtig haben wir aber auch herausgestellt, in einer Klausur oder Hausarbeit erst einmal die tatsächlichen Voraussetzungen zu prüfen: Wäre der Täter auf Grundlage seiner Vorstellung gerechtfertigt (Hypothetische Rechtfertigungsprüfung)?
In der nächsten Stunde werden wir Fall 8 behandeln und uns schließlich mit der Schuld beschäftigen. Ich freue mich auf Euch!
Fragen und Anmerkungen: