In der vierten Stunde beschäftigten wir uns mit Fragen des Vorsatzes. Gem. § 15 StGB muss eine Straftat immer vorsätzlich verwirklicht werden, wenn nicht das Strafgesetz ausdrücklich etwas anderes sagt. Wir haben uns einzelne Probleme wie die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit angeschaut.
In der nächsten Stunde werden wir zuerst Fall 4 beenden und uns anschließend mit weiteren Sonderfällen des Vorsatzes beschäftigen (die Falllösung zu Fall 4 kriegt ihr dann nach der Stunde nächste Woche) – ich freue mich auf euch!
Fragen und Anmerkungen: