In der neunten Stunde haben wir Fall 7 fertig besprochen und uns noch einmal vertiefend mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum auseinander gesetzt.
Im Anschluss haben wir uns der Schuldebene gewidmet und gelernt, wann Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB angenommen werden kann. Außerdem haben wir uns die actio libera in causa angesehen. Welche Modelle es hier im Einzelnen gibt und was von ihnen zu halten ist, schauen wir uns dann im nächsten Jahr an.
Bis dahin wünsche ich euch eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Fragen und Anmerkungen: