In der achten Stunde haben wir zunächst den Erlaubnistatbestandsirrtum wiederholt, Fall 7 behandelt und uns anschließend mit der actio libera in causa (alic) beschäftigt. Insbesondere die Unterschiede zwischen Schuldausnahme-, Ausdehnungs- und Tatbestandsmodell sind uns nun geläufig. Nicht vergessen dürfen wir außerdem die Unvereinbarkeitslehre. Im Fall haben wir gesehen, dass das Vorliegen eines sog. Doppelvorsatzes essentiell ist und dass wir im Obersatz immer exakt klar machen müssen, auf welche Tathandlung wir abstellen
In der nächsten Stunde werden wir Fall 8 beenden und uns schließlich mit dem Versuch beschäftigen – ich freue mich auf euch!
Fragen und Anmerkungen: