In der elften Stunde haben wir uns erneut mit dem Unterlassen beschäftigt. Bei der Lösung von Fall 10 wurden die Garantenstellung, insbesondere diejenige aus Ingerenz sowie kraft tatsächlicher Übernahme, die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen und das unmittelbare Ansetzen beim Unterlassungstäter besprochen.
Anschließend haben wir uns mit der Beteiligung befasst und dort primär die Mittäterschaft besprochen.
Kommende Stunde werden wir Fall 11 behandeln und uns noch etwas mehr mit der Beteiligung beschäftigen.
Schreibt mir bei Fragen gerne jederzeit!
Fragen und Anmerkungen: