In der vierten Stunde beschäftigten wir uns mit Fragen des Vorsatzes. Gem. § 15 StGB muss eine Straftat immer vorsätzlich verwirklicht werden, wenn nicht das Strafgesetz ausdrücklich etwas anderes sagt. Wir haben uns einzelne Probleme wie die
Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit angeschaut.
In der nächsten Stunde werden wir zuerst Fall 4 beenden und uns anschließend mit weiteren Sonderfällen des Vorsatzes und der Notwehr nach § 32 StGB beschäftigen – ich freue mich auf euch!
AG Strafrecht AT Viktoria Degen WiSe 25/26
Wintersemester 2025/26
Veranstaltungsmaterialien
Die Powerpoints findet ihr im Iliaskurs.
Unterrichtsmaterialien
Stunde 1 – 21.10.2025
Fall 1 - Sachverhalt und Lösungsvorschlag
Aufgabe des Strafgesetzbuchs und Strafzwecke
Stunde 2 – 28.10.2025
Fall 2 - Sachverhalt und Lösungsvorschlag
Stunde 3 – 04.11.2025
Übersicht Objektive Zurechnung
Fragen und Anmerkungen: