In unserer vierten AG-Stunde wiederholten und übten wir erneut (aber voraussichtlich zum letzten Mal) das Verhältnis von Mord und Totschlag sowie § 28 StGB.
Danach besprachen wir § 216 StGB sowie § 212, 13 I StGB und § 222 StGB.
Nächste Stunde werden wir dann die Tötungsdelikte hinter uns lassen und uns der Körperverletzung sowie insbesondere den unterschiedlichen Qualifikationsmerkmalen widmen.
Denkt auch bitte daran, dass kommende Woche der erste Nachholtermin stattfindet. Wir treffen uns schon am Donnerstag, 14:15-15:45 Uhr im Seminarraum des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht sowie direkt danach wie gewohnt am Freitag.
Bis dahin wünsche ich euch ein schönes Wochenende!
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