In unserer fünften AG-Stunde haben wir die Körperverletzungsdelikte abgeschlossen und mit den Urkundsdelikten begonnen. Dabei haben wir uns insbesondere mit zusammengesetzten Urkunden befasst und über das Verhältnis der verschiedenen Varianten des § 267 Abs. 1 StGB geredet. Dazu habe ich euch auch noch eine Mail geschickt.
Freddy wird nächste Woche mit euch den zweiten Tatkomplex des Fall 40 besprechen und dann geht es mit den Fällen 17-23 zum Diebstahl weiter.
Fragen und Anmerkungen: