In der neunten AG-Stunde haben wir tapfer der Hitze getrotzt und uns den Raub, den schweren Raub und den räuberischen Diebstahl vorgeknöpft.
Um herauszufinden, ob es sich um einen Raub gem. § 249 oder einen räuberischen Diebstahl gem. § 252 handelt, muss man sich anschauen, wann das qualifizierte Nötigungsmittel eingesetzt wird: Wird es vor der Wegnahme eingesetzt, um diese zu erleichtern oder ermöglichen, kommt ein Raub gem. § 249 in Betracht. Wird es nach der Wegnahme mit Beuteerhaltungsabsicht eingesetzt, ist der räuberische Diebstahl gem. § 252 einschlägig.
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