In unserer ersten AG-Stunde besprachen wir zunächst einige organisatorische Aspekte. Inhaltlich widmeten wir uns in der ersten Stunde den Tötungsdelikten und dabei insbesondere den Mordmerkmalen. Schwerpunkt dabei war die Heimtücke, bei der man immer an eine restriktive Anwendung denken muss, da der Mordtatbestand nur die absolut angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe kennt.
Schaut Euch gerne auch die Fälle, zu denen wir nicht mehr gekommen sind, Zuhause an und arbeitet sie nach. Nur Fall 7 werden wir nächste Woche noch gemeinsam besprechen. Falls zu den anderen Fällen Fragen aufkommen, wird für diese in der nächsten Stunde auch Zeit sein.
Die Sachverhalte für die nächste Stunde sind auch schon online. Ihr könnt in diese schon genauso einen Blick werden wie in die Übersicht zu § 28 StGB.
Fragen und Anmerkungen: