In unserer ersten AG-Stunde besprachen wir zunächst einige organisatorische Aspekte. Inhaltlich widmeten wir uns den Tötungsdelikten und dabei insbesondere den Mordmerkmalen. Schwerpunkt dabei war die Heimtücke, bei der man immer an eine restriktive Anwendung denken muss, da der Mordtatbestand nur die absolut angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe kennt.
Als Wiederholung würde ich Euch zunächst raten, jene Fälle, zu denen wir nicht gekommen sind, anhand der hochgeladenen Lösungsskizze im Selbststudium zu bearbeiten. Notiert euch aufkommende Fragen, wir klären diese am Anfang der nächsten Stunde.
Außerdem empfehle ich euch, nochmals selbstständig das Schema für eine gemeinsame Prüfung von §§ 212, 211 StGB durchzugehen. Nach etwas Abstand zur AG (und Vorlesung) würde ich euch empfehlen, die Lösungshinweise anzuschauen und ggf. in einem Lehrbuch oder in unseren KK zum Strafrecht BT (die nicht wirklich aktuell, im Kern aber gut nutzbar sind) nochmals das Kapitel über die Mordmerkmale nachzulesen. Es ist sehr hilfreich, wenn ihr zeitnah damit beginnt, die besprochenen Definitionen zu lernen (etwa durch Anfertigen von Karteikarten etc.).
Die Sachverhalte für die nächste Stunde sind schon online. Ihr könnt in diese schon einen Blick werfen, ebenso in die Übersicht zu § 28 StGB. Das werden wir in der nächsten Stunde behandeln.
Bis dahin!
Fragen und Anmerkungen: