In unserer fünften AG-Stunde haben wir die Körperverletzungsdelikte abgeschlossen und mit den Urkundsdelikten begonnen. Dabei haben wir uns insbesondere mit zusammengesetzten Urkunden befasst und über das Verhältnis der verschiedenen Varianten des § 267 Abs. 1 StGB geredet.
Nächste Woche beschäftigen wir uns mit dem zweiten Tatkomplex des Fall 40. Anschließend geht es mit den Fällen 17-23 zum Diebstahl weiter.
Studienleistung (2 ECTS):
Wie in Stunde 3 angekündigt, genügt die regelmäßige Teilnahme an der AG nicht, um eine Studienleistung zu erbringen und damit ein "bestanden" in der Notenübersicht und 2 ECTS zu erhalten.
Wer eine Studienleistung erbringen möchte, meldet sich bitte bei mir. Angeboten werden Fallausarbeitungen und Präsentationen.
Fragen und Anmerkungen: