Events
Über interessante Veranstaltungen, die thematisch oder organisatorisch den strafrechtlichen Schwerpunktbereich betreffen, informieren wir Sie regelmäßig hier sowie in unserer Sparte Events.
Seminare am LSH
Eine Übersicht der bereits vom LSH veranstalteten Seminare finden Sie hier.
Besuch von Veranstaltungen aus dem SPB durch fachfremde und ausländische Studierende
Für fachfremde Studierende sowie ausländische Studierende stehen vier Varianten zur Verfügung, ECTS-Punkte durch den Besuch der Vorlesungen aus dem Schwerpunktbereich (insbesondere die Vorlesungen Kriminologie I und Kriminologie II) zu erwerben. Voraussetzung ist in allen Fällen eine Anmeldung bei HISinOne. Sollte es Probleme, bitten wir Sie, mit dem Prüfungsamt der Juristischen Fakultät Kontakt aufzunehmen :
(1) Für den allein durch eine Anwesenheitsliste nachzuweisenden Besuch einer der genannten Vorlesungen (Teilnahmequote im Sommersemester 2025: mind. 10 von 13 Veranstaltungen) und die Erbringung einer Studienleistung können 2 ECTS-Punkte erworben werden. Die Studienleistung besteht entweder in einer kurzen schriftlichen Ausarbeitung (ca. 5 Seiten) zu einem vorgegebenen Thema oder einem mündlichen Referat in einer Vorlesungseinheit.
(2) Wird anstelle einer Studienleistung am Ende des Semesters eine Prüfungsleistung erbracht (in Form einer mündlichen Gruppenprüfung), werden hierfür 4 ECTS-Punkte vergeben.
(3) Daneben können 6 ECTS-Punkte erworben werden, wenn die Vorlesungen Kriminologie I (Sommersemester) und Kriminologie II (Wintersemester) beide besucht werden (egal in welcher Reihenfolge; der Beginn mit der Vorlesung Kriminologie I wird allerdings empfohlen) und im Anschluss eine (mündliche) Prüfung über beide Vorlesungen erfolgt.
Diese Regelungen gelten für Erasmus-Studierende sowie für fachfremde Studierende (etwa für Psychologie-Studierende im Bachelor oder Master) gleichermaßen. Die Anmeldung zur Vorlesung erfolgt auch für fachfremde Studierende über das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
(4) Schließlich ist es möglich, sowohl in Kriminologie I als auch in Kriminologie II jeweils eine mündliche Prüfung abzulegen, womit 2 x 4 ECTS-Punkte möglich sind. Im Vergleich zur kombinierten Prüfung für 6 ECTS (vgl. soeben [3]) ist die Prüfungszeit verlängert und sind die Fragen naturgemäß detailreicher.
(5) Wer lediglich daran interessiert ist, die Teilnahme bestätigt zu bekommen, muss im Sommersemester 2025 an mind. 10 von 13 Veranstaltungen teilnehmen (Nachweis allein durch Eintragung in die Teilnehmendenlisten) und uns am Ende der Vorlesungszeit eine Mail schreiben.
Fragen und Anmerkungen: