Wer wie RH die relativen Straftheorien präferiert, steht in der Verpflichtung, die Einhaltung der Zwecke empirisch nachzuweisen. Das ist ein durchaus schwieriges Unterfangen, dem wir uns in dieser Stunde widmeten.
Demnächst werden wir uns auch mit dem Görlitzer Park befassen, und zwar unter maßgeblichen Mitwirkung der Studierenden. Nur welcher? Das ist noch weitgehend offen und bedarf nun rascher Klärung.
Erwerb von ECTS-Punkten durch die Vorlesung Kriminologie I
Informationen für fachfremde Studierende (Wie erlange ich welche ECTS-Punkte?) und ausländische Studierende finden Sie in der rechten Spalte auf der Seite zum Schwerpunktbereich.
Fragen und Anmerkungen: