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Du bist hier: Home > Lehre > Vorheriges Semester > Strafrecht AT

Strafrecht AT

Wintersemester 2021

Lehrende/r

Roland Hefendehl

Termin

  • Mo, 14:15 - 15:45 Uhr
  • Mi, 9:15 - 11:45 Uhr

Ort

  • KG I, HS 1010
  • Details der Organisation finden Sie
    hier.

Veranstaltungsmaterialien

Organisation

Terminplan detailliert

Gliederung (kompakt)

Literaturübersicht

Organisation der Präsenzveranstaltung

Wiederholungs- und Vertiefungsfragen

Antworten auf die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen

1. Stunde vom 18.10.2021

2. Stunde vom 20.10.2021

§ 1 - Was ist Strafrecht? (Teil 2)

§ 2 - Zweck und Rechtfertigung von Strafe und Maßregeln

3. Stunde vom 25.10.2021

§ 3 - Die Entwicklung des deutschen Strafrechts

§ 4 - Das Gesetzlichkeitsprinzip und verfassungsrechtliche Bezüge

4. Stunde vom 03.11.2021

§ 5 - Strafrechtsdogmatik und Strafrechtssystem

§ 6 - Das Strafrecht in seinen internationalen Bezügen

§ 7 - Der Handlungsbegriff

5. Stunde vom 08.11.2021

§ 8 - Lehre vom Tatbestand

6. Stunde vom 10.11.2021

§ 9 - Der objektive Unrechtstatbestand (Teil 1)

7. Stunde vom 15.11.2021

§ 9 - Der objektive Unrechtstatbestand (Teil 2)

8. Stunde vom 17.11.2021

§ 10 - Der subjektive Unrechtstatbestand (Teil 1)

9. Stunde vom 22.11.2021

§ 10 - Der subjektive Unrechtstatbestand (Teil 2)

10. Stunde vom 24.11.2021

§ 11 - Grundfragen der Unrechtslehre

§ 12 - Die Notwehr

Aktuelles

Rückblick auf die zehnte Stunde

Und schon haben wir die zehnte Stunde hinter uns gelassen und wissen wir über die Verbrechenssstufe der Rechtswidrigkeit und hier insbesondere die Notwehr Bescheid. Offensichtlch war das Anmeldesystem nicht so eingestellt, dass man sich problemlos für diese Woche doppelt anmelden konnte, aber die meisten fanden glücklicherweise doch den Weg in den Hörsaal. Wie Sie wissen, ist es derzeit wieder nicht selbstverständlich, dass wir uns in Präsenz sehen können. Nutzen wir also die Möglichkeit, und zwar nicht als Selbstzweck, sondern weil hierüber vielleicht bessere Lehre möglich ist. Ab heute kann man sich jeweils am Mittwoch unmittelbar für beide Veranstaltungen der Folgewochew anmelden.

Der sehr schneidige Rechtfertigungsgrund der Notwehr bedarf der klaren Begrenzung und daher nahmen wir jedes einzelne Merkmal genau unter die Lupe. Hier spielte insbesondere die Gebotenheit der Notwehr als sog. sozialethische Einschränkung eine besondere Rolle.

Auf der anderen Seite haben wir am Beispiel der Hilfe für Tiere überlegt, ob nicht die Nothilfe hier anwendbar sein sollte. Die Alternative wäre der rechtfertigende Notstand, bei der es aber der Abwägung bedarf.

Nachdem wir uns bis McDonald vorgekämpft hatten, waren die drei Stunden rum. Wir setzen den Unterricht mit Benzema und Valbuena am Montag fort. Es soll ja herausfordernd bleiben :-).

Erwerb von ECTS-Punkten

(1) Für den Besuch der Vorlesung und die Erbringung einer Studienleistung können 2 ECTS-Punkte erworben werden. Die Studienleistung besteht in einer kurzen schriftlichen Ausarbeitung (ca. 5 Seiten) zu einem vorgegebenen Thema.

(2) Wird anstelle einer Studienleistung am Ende des Semesters eine Prüfungsleistung erbracht (in Form einer mündlichen Gruppenprüfung), werden hierfür 4 ECTS-Punkte vergeben.

Überarbeitete KK

Hier finden Sie eine Übersicht aller KK, die nach dem ersten Hochladen noch einmal geändert wurden.

  • 16.11.2021: § 9 (Teil 2) - KK 173
  • 22.11.2021: § 10 (Teil 2) - KK 241, 243
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