Rückblick auf die zehnte Stunde
Und schon haben wir die zehnte Stunde hinter uns gelassen und wissen wir über die Verbrechenssstufe der Rechtswidrigkeit und hier insbesondere die Notwehr Bescheid. Offensichtlch war das Anmeldesystem nicht so eingestellt, dass man sich problemlos für diese Woche doppelt anmelden konnte, aber die meisten fanden glücklicherweise doch den Weg in den Hörsaal. Wie Sie wissen, ist es derzeit wieder nicht selbstverständlich, dass wir uns in Präsenz sehen können. Nutzen wir also die Möglichkeit, und zwar nicht als Selbstzweck, sondern weil hierüber vielleicht bessere Lehre möglich ist. Ab heute kann man sich jeweils am Mittwoch unmittelbar für beide Veranstaltungen der Folgewochew anmelden.
Der sehr schneidige Rechtfertigungsgrund der Notwehr bedarf der klaren Begrenzung und daher nahmen wir jedes einzelne Merkmal genau unter die Lupe. Hier spielte insbesondere die Gebotenheit der Notwehr als sog. sozialethische Einschränkung eine besondere Rolle.
Auf der anderen Seite haben wir am Beispiel der Hilfe für Tiere überlegt, ob nicht die Nothilfe hier anwendbar sein sollte. Die Alternative wäre der rechtfertigende Notstand, bei der es aber der Abwägung bedarf.
Nachdem wir uns bis McDonald vorgekämpft hatten, waren die drei Stunden rum. Wir setzen den Unterricht mit Benzema und Valbuena am Montag fort. Es soll ja herausfordernd bleiben :-).