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Teilnahmefähige Haupttat bei Erlaubnistatumstandsirrtum des Haupttäters







Tags


Anstiftung; Irrtum; Erlaubnistatumstandsirrtum; teilnahmefähige Haupttat; rechtswidrig; Schuldtheorie


Problemaufriss


Ohne das Vorliegen einer vorsätzlichen rechtswidrigen (Haupt-)Tat scheidet eine strafbare Anstiftung auf Grund des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät aus. Dies führt dazu, dass sich der Streit um die Rechtsfolgen eines Erlaubnistatumstandsirrtums im Falle eines in diesem Irrtum handelnden Haupttäters auch auf die Teilnahmefähigkeit der Haupttat auswirkt.


Problembehandlung


Erörtern Sie die Behandlung der Problematik nach folgendem Schema:


Ansicht 1:


Kritik:


Ansicht 2:


Kritik:


etc.


 


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Die Seite wurde zuletzt am 14.11.2025 um 17.19 Uhr bearbeitet.



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